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Die Korruptionsbehörden müssen lästig sein

Kommentar für den falter 50/20 vom 11.12.2020

In Wirtschaftsdelikten steht eine aufmunitionierte Verteidigung einer unzureichend dotierten Staatsanwaltschaft gegenüber. Nicht einmal Wlan im Gerichtssaal ist selbstverständlich. Dabei sichern Behörden wie die WStA die Demokratie im Land ab.

OLIVER SCHEIBER
MEINUNG, FALTER 50/20 VOM 11.12.2020

Die Staatsanwälte im BUWOG-Prozess Alexander Marchart und Gerald Denk | Foto: APA/Roland Schlager

Die Verurteilung in einem Strafverfahren wegen Wirtschaftskriminalität oder politischer Korruption hat in Österreich meist zufolge, dass die frisch verurteilten Personen in Massenmedien ein Forum finden. Dort legen sie in oft emotionsgeladenen Reportagen oder denkbar unkritisch angelegten Interviews ihre Sicht dar. Keine andere Tätergruppe erhält diesen Raum – tausende Menschen werden jedes Jahr in Österreich verurteilt, aber welcher nicht breit bekannte Manager oder Geschäftsführer, geschweige denn welcher Einbrecher oder Gewalttäter kann schon unhinterfragt seine Zweifel an Verfahren, Rechtssystem und Ermittlungen einem Massenpublikum ausbreiten. Dazu kommt, dass

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Falter-Diskussion (Video): Der Fall Grasser – ein Sittenbild der Republik?

Das (nicht rechtskräftige) Urteil gegen Karl-Heinz Grasser ist eine späte, aber deutliche Demonstration der Stärke der heimischen Justiz. Mit Akribie und Beharrlichkeit hat sie Karl-Heinz Grassers fast perfektes Verbrechen aufgedeckt. Der Fall ist aber auch eine Mahnung an die jetzt regierende Generation. Wie kam es dazu? Zu hören: Die Begründerin des Liberalen Forums Heide Schmidt, der ehemalige FPÖ-Generalsekretär Peter Sichrovsky, der Richter und Publizist Oliver Scheiber und Falter-Chefredakteur Florian Klenk.

(9.12.2020)

https://www.falter.at/video/itaTtk8o70U/im-falter-der-fall-grasser-ein-sittenbild-der-republik/PLDEF9F823EE37271C