030378 KU Justiz und Rechtsstaatlichkeit – Grundfragen des Rechtssystems anhand aktueller Beispiele

030378 KU Justiz und Rechtsstaatlichkeit – Grundfragen des Rechtssystems anhand aktueller Beispiele
Studienprogrammleitung Rechtswissenschaften
2 Stunde(n), 4,0 ECTS credits
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Kapitel:3.03

Anmeldung
über UNIVIS 
MI 14.10.2015, 28.10.2015, 04.11.2015, 11.11.2015, 09.12.2015 und 13.01.2016 09.00-11.30 Ort: Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Online-Anmeldung bis 7. Oktober 2015: U:SPACE/Univis
UNIVIS-Anmeldezeitraum von 18. September 2015, 10:15 Uhr bis 7. Oktober 2015, 23:59 Uhr
Beschränkte Teilnehmerzahl, max. 40
Weitere Informationen:

Inhalte: Schwerpunkte der LV werden u.a. sein: das Prinzip der Gewaltentrennung, Korruption und Korruptionsbekämpfung, Rechtsgüterschutz (Verhältnis der Strafen bei Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben), Fragen des Zugangs zum Recht (Verfahrenshilfe, Kosten, richterliche Anleitungspflichten, Amtstage), die Kommunikation in rechtlichen Settings, Gesetzgebungsverfahren in Österreich und in der Europäischen Union.
Methoden: Tagesaktuelle Sachverhalte werden in dieser LV herangezogen, um Grundfragen des Rechtssystems zu diskutieren. Dabei wird einerseits die geltende Rechtslage erörtert, andererseits sollen verschiedene rechtspolitische Alternativen und ihre möglichen Folgen besprochen werden.
Art der Leistungskontrolle: persönliche Anwesenheit, Mitarbeit, kurze schriftliche Zusammenfassung der einzelnen Einheiten sowie aufgetragener Literatur; mündliche/schriftliche Wissensüberprüfung
Literatur: Hans Kelsen, Was ist Gerechtigkeit?, weitere Literatur wird zu Semesterbeginn bekanntgegeben
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Best practices bei der Aufnahme von Flüchtlingen – Veranstaltung am 22.9.2015

Bis 29.9. ist die Ausstellung boatpeople von Markus Thums noch am Bezirksgericht Meidling zu
sehen. Demnächst findet die zweite von drei Begleitveranstaltungen statt: 


Hilfe
funktioniert:


best
practices bei der Aufnahme von Flüchtlingen


Maria Sterkl


im Gespräch
mit 


VertreterInnen von Flüchtlingsinitiativen:


Mahsa
Ghafari – Verein Flucht nach Vorn


Anita
Jahrmann-Foidl – Haus Sidra des Arbeitersamariterbunds zur Integration
minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge


Dieter
Posch, Bürgermeister von Neudörfl (Bgld)


Bezirksgericht
Meidling

Dienstag, 22.
September 2015, 18.00 Uhr
1120 Wien, Schönbrunner Strasse
222-228, Stiege 3, 5. Obergeschoß
U4 Meidling
Hauptstraße, Ausgang Ruckergasse
Maria
Sterkl ist Redakteurin der Tageszeitung DER STANDARD und freie Autorin, ua bei
DIE ZEIT.
Anmeldung erbeten: bgmeidling.laedt.ein@gmail.com
Die Veranstaltung wird unterstützt von:
Verein Ute Bock, Kunstverein Wien Alte Schmiede, Nationalfonds
der Republik Österreich, Zukunftsfonds der Republik Österreich.
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Vernissage zu Markus Thums` Ausstellung boatpepople am Bezirksgericht Meidling

Am 13.8.2015 fand die Vernissage zur Ausstellung boatpeople am Bezirksgericht Meidling statt. Trotz 37 Grad Hitze waren rund 80 Besucherinnen und Besucher gekommen, bei denen ich mich herzlich bedanke. Den Abend gestaltete die Journalistin und Autorin Livia Klingl, die aus ihrem Buch („Wir können doch nicht alle nehmen“, Verlag Kremyr & Scheriau [2015]) las und Gespräche mit Flüchtlingen führte.
Am 17.8. besuchte Justizminister Wolfgang Brandstetter das Bezirksgericht Meidling und kaufte spontan eines der Portraits von Markus Thums für die Ministerräumlichkeiten im BMJ an,  
Die Ausstellung boatpeople am Bezirksgericht Meidling ist öffentlich zugänglich; die Portraits sind an allen Werktagen zwischen 7.30 Uhr und 15 Uhr zu sehen (Eintritt frei, aber bitte Lichtbildausweis für die Sicherheitskontrolle bei Gericht mitbringen):
Bezirksgericht Meidling, Schönbrunner Strasse 222-228, Stiege 3, 5. Stock (im U4-Center über der U-Bahn-Station Meidling Hauptstrasse).
Weitere Begleitveranstaltungen zur Ausstellung:
Am 22. September um 18 Uhr stellen wir erfolgreiche Integrationsprojekte vor: Standard-Redakteurin und ZEIT-Autorin Maria Sterkl spricht mit VertreterInnen der Zivilgesellschaft.
Am 29. September um 18 Uhr ist der deutsche Höchstrichter und ZEIT-Autor Thomas Fischer zu Gast. Das Gespräch mit ihm führt FALTER-Chefredakteur Florian Klenk.
Bitte melden Sie sich zu den Veranstaltungen am 22. und 29.9. an: bgmeidling.laedt.ein@gmail.com
Der Fotograf Thomas Wittmann hat Eindrücke von der Vernissage festgehalten:
Alle Fotos: Thomas Wittmann
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Ausstellung boatpeople am Bezirksgericht Meidling

Demnächst am Bezirksgericht Meidling zu sehen: die Ausstellung boatpeople von  Markus Thums:


Viel ist die Rede von den Flüchtlingen, die versuchen, mit Booten
über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen. Der Fotograf Markus Thums zeigt
seine Ausstellung „Boatpeople“ mit 18 großflächigen Portraits von Männern,
denen die Flucht auf dem Boot über das Mittelmeer geglückt ist und die alle vom
Verein Ute Bock betreut werden, nun auch am Bezirksgericht Meidling. Die
eindrucksvolle Ausstellung wurde Ende Mai für einen Abend im WUK und vom 23.6.
bis 7.7.2015 im Amtshaus Wien-Neubau gezeigt.
Ausstellung
boatpeople am Bezirksgericht Meidling

14.
August bis 29. September 2015
jeweils werktags von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
1120 Wien, Schönbrunner Strasse
222-228, Stiege 3, 5. Obergeschoß
U4 Meidling Hauptstrasse, Ausgang Ruckergasse


Vernissage:
Donnerstag, 13.August 2015, 18.00 Uhr
Der Eintritt ist frei. Von
jedem Bild wurde nur ein Abzug hergestellt. Die Portraits können erworben
werden, der Preis pro Portrait beträgt € 700,–. Der Reinerlös der
verkauften Portraits kommt dem Verein Ute Bock zugute.
Begleitveranstaltungen
zur Ausstellung:

13.August
2015, 18.00 Uhr:     Vernissage  mit Berichten von Flüchtlingen
22.September
2015, 18.00 Uhr  Aufnahme von Flüchtlingen in Österreich – best practice

29.September
2015, 18.00 Uhr: mit dem deutschen Bundesrichter und ZEIT-Autor Prof. Thomas Fischer


Anmeldung
zu allen Veranstaltungen erbeten jeweils per e-mail: bgmeidling.laedt.ein@gmail.com.

Bezirksgericht Meidling in Kooperation mit Markus Thums, dem Verein Ute Bock und dem Kunstverein Wien Alte Schmiede.
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RichterInnen und Politik

„RichterInnen als
Privatpersonen – Politisch sein und politisch handeln“

Gastbeitrag für das flatterblatt 1/2015 – Zeitschrift der RichteramtsanwärterInnen im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien

RichterInnen und
Politik, Justiz und Politik – in Österreich eine lange Geschichte von
Missverständnissen. In den 1960er und 1970er-Jahren war in Österreich für jede
Karriere im öffentlichen Dienst ein Parteibuch zwingend notwendig. Das war für
das öffentliche Leben insgesamt schädlich, im Zusammenhang mit der Justiz ist
es vielen besonders aufgestoßen. Die Richtervereinigung hat daher 1982 in ihren
„Salzburger Beschlüssen“ empfohlen, dass RichterInnen während des aktiven
Dienstes weder Parteimitgliedschaften haben noch parteipolitischen Betätigungen
nachgehen sollen. Diese Empfehlung hat sich zu einem heiligen Credo entwickelt
und  zu einer Entfremdung zwischen Justiz
und Politik geführt. Parteipolitik wurde mit Gesellschaftspolitik verwechselt;
die vermeintliche Neutralität war ein Trugschluss, da andere, intransparente
Mechanismen, Seilschaften, die Mitgliedschaft in Verbänden an ihre Stelle
traten. Die Inanspruchnahme parteipolitischer Interventionen für die Richterkarriere
bezeichnen die Salzburger Beschlüsse als sittenwidrig; an der Praxis hat dies
freilich bis heute nichts geändert. Hohe Justizfunktionen sind nach wie vor
politische Posten.
Rechtsprechung ist eine
hochpolitische Angelegenheit – daher sollten Richterinnen und Richter politisch
gebildet, politisch sensibel sein und ein politisches Bewusstsein haben. Egal
ob es darum geht, Instandhaltungskosten dem Mieter oder Vermieter aufzuerlegen,
eine Entscheidung in Wirtschaftsstrafsachen zu treffen oder die Adoption durch
Homosexuelle zuzulassen oder zu verbieten – die diesbezügliche
Rechtsprechungslinie ist immer eine gesellschaftspolitische Weichenstellung.
Der frühere Leiter der
WKStA, Walter Geyer, war eine Zeit lang Parlamentsabgeordneter für die Grünen.
Vor und nach seiner politischen Tätigkeit hat er die Arbeit als Staatsanwalt
erledigt, ohne je in den Geruch gekommen zu sein, seine politische Gesinnung
beeinflusse seine Arbeit. Grundsätzlich scheint mir daher in einem
transparenten Rahmen auch die zeitweise Übernahme eines politischen Amts denkbar,
wenn der Beruf davor und danach professionell, also neutral, ausgeübt
wird.    
Dennoch gibt es gute
Argumente dafür, dass sich RichterInnen besser einer Parteimitgliedschaft
enthalten. Für die Bevölkerung macht das die Neutralität und Unabhängigkeit der
Richterschaft glaubwürdiger. Umgekehrt ist es für alle verhängnisvoll, wenn
sich RichterInnen an gesellschaftspolitischen Diskussionen nicht beteiligen.
Denn so wie die Expertenmeinung von ÄrztInnen zum Gesundheitssystem für
Bevölkerung und Politik wichtig ist, so wertvoll sind auch die Berichte der
RichterInnenschaft über Erfahrungen in der Rechtsprechung. Um ein paar
Beispiele zu nennen: es ist wichtig, dass die RichterInnenschaft der
Öffentlichkeit berichtet, in welchem Ausmaß die Beschaffungskriminalität für
das Glücksspiel zunimmt. Es ist wichtig, dass RichterInnen aus ihrer Expertise
heraus Vorschläge zur Bekämpfung der Korruption unterbreiten – hätten sie das
früher gemacht, hätte Österreich nicht vor sieben, sondern vor bereits zwanzig
Jahren eine zentrale Staatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung erhalten.
Hätte die Richterschaft die Probleme des Maßnahmenvollzugs früher in die
politische Diskussion eingebracht (durch Gastkommentare in Tagesmedien oä),
wären Fehlentwicklungen vielleicht früher korrigiert worden.

Richter/Richterin zu
sein, heißt vor allem eine klare Haltung zu haben – das gilt auch für das
Privatleben. Die Justiz hat lange an Erstarrung und an zu wenig Diskussion zu
gelitten; ein zu viel an Diskussion und Lebhaftigkeit war nie ihr Problem.
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