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Wer denkt da schon an Schikane?

Über die Kreativität der steirischen Behörden, dem Künstler Josef Schützenhöfer über Jahre das Leben schwer zu machen. Ein Lagebericht aus Pöllau in der Steiermark.
Text für DIE PRESSE vom 1.9.2018 (Papierausgabe)
Stellen
Sie sich vor, Sie haben einen PKW, den auch Ihre Frau benutzt. Ihre Frau
fährt mit dem PKW einkaufen, verstößt dabei gegen die Straßenverkehrsordnung
und erhält eine Verwaltungsstrafe. Aber auch Sie erhalten eine
Verwaltungsstrafe – die Behörde bezeichnet Sie als Beitragstäter, da Sie Ihrer
Frau den PKW überlassen hätten, vorsätzlich, zur Begehung einer
Verwaltungsstraftat. Kann nicht sein? Dem Maler Josef Schützenhöfer ist genau
so etwas widerfahren.
Aber der
Reihe nach: Vor etwa vier Jahren habe ich Josef Schützenhöfer angeschrieben.
Ich hatte von seinen Recherchen und künstlerischen Arbeiten zur Befreiung der
Steiermark 1945 gelesen und habe angefragt, ob Schützenhöfer diese Arbeiten
nicht in Wien zeigen wolle. Der Künstler hat mir rasch geantwortet und lud mich
ein, in sein steirisches Atelier zu kommen. Dort traf ich bald darauf einen
feinen, geistreichen und liebenswerten Menschen an. Ich bin in Sachen Josef
Schützenhöfer also wohl befangen. Und gleichzeitig verpflichtet, ihm gegen
Bösartigkeiten beizustehen.
Josef
Schützenhöfer ist ein direkter Mensch. Er verfügt über Hausverstand,
Gerechtigkeitsgefühl und Empathie, man kann daher mit ihm nicht machen, was man
will. Sein scharfer Intellekt ist mit der Gabe der Ironie verbunden, damit kann
nicht jeder umgehen. Aufgewachsen in der Gegend des steirischen Pöllau, kam
Josef Schützenhöfer als junger Mann zum Studium nach Wien und beobachtete, wie
ein Polizist einen Obdachlosen mit den Füßen trat. Schützenhöfer mischte sich
ein und wurde verhaftet. Nach einigen Wochen in Haft stand für ihn fest: in
diesem Land will ich nicht bleiben. Der noch Jugendliche fuhr mit seinen
Ersparnissen in die USA, trat in die Navy ein und absolvierte ein Kunststudium.
Erst rund 20 Jahre später fasste er mit seiner Frau Janice den Entschluss, nach
Österreich zurückzukehren.
Der
Bürgermeister von Pöllau, einer Barockidylle im steirischen Alpenvorland, bot
Schützenhöfer 1997 zu einer geringen Miete ein kleines Atelier im Schloss an.
Schützenhöfer willigte ein und kehrte also in seine Heimat zurück. Weil er
keine faulen Kompromisse macht, gab er es bald auf, sich dem heimischen
Kunstbetrieb zu unterwerfen – wer Einblick in diesen Sektor hat wird
Schützenhöfer verstehen. Wiewohl also einer der interessantesten
österreichischen Künstler der Gegenwart führte Schützenhöfer fortan ein wirtschaftlich
bescheidenes Leben in Pöllau. Mit der dortigen Gastfreundschaft war es bald
vorbei, denn Schützenhöfer, geprägt von seiner Zeit in den USA, recherchierte
zur Befreiung Österreichs 1945. Er rekonstruierte die Schicksale alliierter
Soldaten, die Österreich befreit hatten. Er sprach mit Bauern, die den Abschuss
von Flugzeugen 1945 erlebt hatten, fand Teile der alten Flugzeugwracks,
dokumentierte alles und nahm Kontakt mit noch lebenden US-Veteranen auf. Mit Unterstützung
der Landesregierung konnte er einige von ihnen nach Österreich einladen und zur
Aussöhnung der früheren Kriegsgegner beitragen.
Schützenhöfer
schuf das Liberation Art Project, ein weit beachtetes Projekt zum Gedenken an
die Befreiung 1945. Im Mittelpunkt des Projekts steht eine Skulptur, die an
mehreren Standorten in Pöllau und der Steiermark aufgestellt und immer auf`s
Neue demoliert wurde. Die Polizei konnte nie Täter ausforschen, sie war mit
anderem beschäftigt, dazu kommen wir noch.
Wäre Schützenhöfer
nicht so lange in den USA gewesen, hätte er wissen müssen, dass das mit den
Recherchen zum Jahr 1945 und dem Gedenkprojekt nicht gutgehen kann. Denn in der
Oststeiermark spielt der Kameradschaftsbund bzw dessen Gedankengut eine
gewichtige Rolle. Die NS-Vergangenheit wollen dort viele nicht aufarbeiten,
sondern ruhen lassen, und was Graz oder Wien denken, spielt da wenig Rolle. Die
lokalen Institutionen hatten rasch beschlossen, Schützenhöfer das Leben schwer
zu machen. Schützenhöfer sollte die ganze Abgefeimtheit lokaler
Behördendienststellen kennenlernen. Dummerweise ist Schützenhöfer ein überaus
regeltreuer und verlässlicher Mensch, der jahrelang in der US-Navy Dienst
versah. So verblieb den Behörden vor allem das Instrument der Straßenverkehrsordnung,
um dem Künstler den Alltag zu verleiden. Fuhr Schützenhöfer also mit dem
Fahrrad im menschenleeren Dorf in der falschen Richtung um die Mariensäule
herum, hatte er schon ein Strafmandat, und es gibt wohl wenige Menschen in
Österreich, die im eigenen Dorf so oft einer Verkehrskontrolle unterzogen
wurden. Wenn man zehn Mal ein Auto umrundet, findet man meistens irgendeinen
Grund zur Beanstandung, und für den Künstler Schützenhöfer waren die vielen
Strafmandate nicht nur ärgerlich, sondern wirtschaftlich existenzbedrohend. Während
Schützenhöfers Liberation Art Project von 200 anderen Künstlerinnen und
Künstlern, darunter Literaturnobelpreisträgerin Elfriede Jelinek und Schriftsteller
Daniel Kehlmann unterstützt wurde, während der Künstler in Wien eine Werkschau zeigte
und Vorträge hielt, während der damalige Justizminister und Vizekanzler
Brandstetter Schützenhöfers Bild zum Gedenken an die in Parndorf erstickten
Flüchtlinge im Wiener Justizpalast aufstellen ließ, verleideten die lokalen
Behörden dem Künstler weiter den Alltag. Auf die Idee, sein Werk etwa zur
Ankurbelung des Tourismus zu nutzen, kamen sie nicht. Im nicht all zu weit
entfernten Bad Tatzmannsdorf etwa erkannte man Schützenhöfers Kunst, seine
Werke prägen das Anwesen des Hotels Reiters Supreme.
Im Jahr
2015 eskalierte die Situation, als das GrazMuseum Schützenhöfers 
Ausstellung „Liberation
Continued“
 zeigte.
Der Aufruf zur Gedenkkultur war offenbar Anlass dafür, dass Schützenhöfers Auto
und Haus mit Hakenkreuzen und Parolen beschmiert
wurden. Die Täter wurden, so wie bei den Beschädigungen der Skulptur, nie
ausgeforscht, denn wie Täter wurden bei den Befragungen nur Schützenhöfer und
seine Frau behandelt.
All dies zermürbte Josef Schützenhöfer. Den Winter
2017/18 verbrachte er erstmals in Italien, wo er einen Zyklus von Aquarellen
herstellte, der bald in Wien zu sehen sein wird. Sehr viel passiert nicht in steirischen
Dörfern, und die Rückkehr der Schützenhöfers blieb der örtlichen Polizei nicht
verborgen. Die Schützenhöfers besitzen zwei Fahrzeuge, einen alten
VW-Transporter und einen VW-Golf, und sie nutzen die beiden Fahrzeuge mit einem
Wechselkennzeichen. Am 15. Februar dieses Jahres fuhr Frau Schützenhöfer mit
dem VW-Transporter ins nahe Hartberg und übersah, da sie es eilig hatte, dass
das Wechselkennzeichen noch am VW Golf montiert war. Die örtliche Polizei
führte eine Fahrzeugkontrolle durch und konnte einen Erfolg feiern: neben dem
fehlenden Wechselkennzeichen wurde noch das Fehlen von Verbandszeug, einer
Warneinrichtung und Warnkleidung moniert. Man erstattete Anzeige, und der
Sachbearbeiter der Bezirkshauptmannschaft verhängte am 20.2.2018 über Frau
Schützenhöfer eine Strafe von 310,-. Angesichts des Delikts und des Bezugs
einer kleinen Pension ein ansehnlicher Strafbetrag. Der Sachbearbeiter trägt zu
Recht einen österreichischen Allerweltsnamen und ich überlege mir, was er wohl
für ein Mensch ist. Josef Schützenhöfer hat bei diesem Mann schon oft
vorgesprochen. Der Beamte kennt also die bescheidenen wirtschaftlichen
Verhältnisse der Familie, über die er seit Jahren Strafen verhängt. Rechtlich
hat alles ganz sicher seine Ordnung. Würden die Behörden freilich alle Bürger
so behandeln wie Josef Schützenhöfer, dann hätte das Land nie Gemeinden
zusammenlegen müssen, sondern hätte mit den vielen Strafeinnahmen in jeder
Teilortschaft eine eigene Blumentherme errichten können.
Herr und Frau Schützenhöfer ärgerten sich über die
Strafe, aber sie standen vor der Rückreise nach Italien, wollten den Kopf frei
haben von dem leidigen Kleinkrieg, den die lokalen Behörden nicht lassen konnten,
und zahlten den Strafbetrag ein.
Damit nicht genug. Es vergingen einige Wochen, da
setzte sich der Beamte mit dem Allerweltsnamen wieder an seinen Computer und
verfasste eine neue Strafverfügung. Da zwischen den beiden Strafverfügungen
viel Zeit vergangen ist, wird er wohl ausgiebig darüber nachgedacht haben. Diesmal
wurde über Josef Schützenhöfer eine Strafe von 220,- Euro verhängt, und an
dieser Stelle wird unsere Geschichte auch für Juristinnen und Juristen
interessant. Josef Schützenhöfer wird nämlich angelastet, er habe seiner Frau
Janice dadurch Beihilfe zu einer Verwaltungsübertretung geleistet, indem er ihr
das Fahrzeug am 15.2. überlassen habe, damit sie ohne Kennzeichen fahren könne.
Wörtlich heißt es in der Strafverfügung: „… haben Sie vorsätzlich Beihilfe zu
einer Verwaltungsübertretung geleistet.“ In vielen Jahren juristischer Tätigkeit
ist mir dergleichen nicht untergekommen, dass man den Partner mitbestraft, wenn
jemand ein solches Verwaltungsdelikt begeht. Was kommt als nächstes? Wenn Frau
Schützenhöfer künftig falsch parkt, wird man wieder ihren Mann als
Beitragstäter mitstrafen? Fährt Josef Schützenhöfer mit dem Fahrrad seiner Frau
künftig in der falschen Richtung um die Mariensäule, ist dann seine Frau als
Besitzerin des Fahrrads wegen vorsätzlicher Beitragstäterschaft ebenfalls strafbar?
Da der Beamte der steirischen Bezirkshauptmannschaft aber offenbar viel Zeit ins
Überlegen der Rechtslage investiert hat, käme uns an dieser Stelle nie der
Begriff der Schikane in den Sinn und selbstverständlich wäre es auch absurd,
die Vorgesetzten des Beamten und die Mitarbeiter der lokalen Polizeiinspektion
als vorsätzliche Beitragstäter bei der Erstellung der Strafverfügung zu
bezeichnen. Vielleicht hat ja Josef Schützenhöfer dem Spektakel die beste
Antwort gegeben mit einem Schreiben, das er dem Sachbearbeiter der
Bezirkshauptmannschaft sandte:
„Gestern noch war ich an des Wassers Rand,
stand im Sand,
habe gesehen wie eine Welle in sich zusammengefallen
ist
Seit heute bin ich wieder in Österreich und
Habe mich in ihre Straße verirrt,
war lange weg
und die vielen Brief-Manuskripte in der Postablage
sorgen für gedrängte Verhältnisse.
Ich hole nach und lese,
aber die Gedanken verdunkeln sich.
Ist Ihr Manuskript jetzt wohl incomplete und obsolete?
Könnten Sie ein neues formulieren und an mich
adressieren?
Ich bin jetzt ab dem morgigen, gestrigen Tag wieder in
ihrer Straße und
bleibe wohl bis der September um die Ecke biegt.
J.S.“

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Gedanken zur Bekämpfung von Hate Crime

Die Beleidigung, Bloßstellung und
Verächtlichmachung von Menschen über social media ist ein zentrales
gesellschaftliches Problem. Trotz jahrelanger Diskussion gelingt es nicht, den
Opfern hier angemessen Unterstützung anzubieten. Das könnte daran liegen, dass sich
der Fokus der Politik und der Diskussion in der Regel auf den gesetzlichen
Rahmen richtet, während der Herangehens- und Arbeitsweise der Behörden wenig
Augenmerk geschenkt wird.

Neue Straftatbestände können helfen,
sicher. Zentral ist bei der Bekämpfung von Hate Crime (ob über social media oder in anderer Form) aber ein einfacher Zugang
zum Recht, der es Opfern von Hassangriffen erspart, sich am Ende als
Privatangeklagte vor Gericht verteidigen zu müssen. Dabei könnten Lösungen
recht einfach sein: so wie es jeder Handybetreiber macht, müsste der Staat
zentrale Anlaufstellen einrichten, ein Gassenlokal in jeder Landeshauptstadt,
am Schwedenplatz in Wien, am Hauptplatz in Graz und Linz, in der
Marie-Theresien-Straße in Innsbruck usw. Mit dem Schild
„Hassdelikte-Meldestelle“, mit einer einheitlich leicht zugänglichen Website
für Onlineeingaben und einer gemeinsamen kurzen Notrufnummer. Dazu eine
Infokampagne, damit die Meldestellen binnen Wochen einer breiten Öffentlichkeit
bekannt werden. Man weiß dann: wenn mir so etwas passiert, gehe ich zum
Schwedenplatz/Hauptplatz usw. In diesen Anlaufstellen sollten Polizeibeamte und
StaatsanwältInnen gemeinsam Dienst versehen, Informationen erteilen, rasch
Anträge/Anzeigen aufnehmen und für die Opfer kostenlose Prozessbegleitungen
(die muss man gesetzlich schaffen) für Zivil- und Strafverfahren organisieren.
Dolmetscher sollten, wenn nötig, über Video zugeschaltet werden, das bedeutet
heute technisch keinen großen Aufwand. Natürlich erfordert das ein Umdenken:
Staatsanwälte müssen ihre Büros verlassen und gemeinsam mit Polizeibeamten
diesen Dienst versehen – dafür ist wohl nicht einmal eine Gesetzesänderung
notwendig. Mit überschaubarem Ressourceneinsatz wäre rasch ein besserer Rechtsschutz herstellbar. Der einfache Rechtszugang ließe erwarten, dass
potenzielle Täter abgeschreckt werden und dass sich die Zahl der Delikte von
vornherein reduziert. Verbinden ließe sich das ganze mit bundesweit tätigen Spezialeinheiten in Polizei und Justiz, die den Überblick über diesen Bereich der kriminellen Szene in Österreich gewinnen und entsprechend geschult und sensibilisiert sind, insbesondere auch im Umgang mit Opfern.
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Zwei Beispiele für die Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas

Zwei Beispiele zeigen, wie weit die vom
Rechtspopulismus betriebene Vergiftung des politischen und gesellschaftlichen
Klima in Europa fortgeschritten ist. In Niederösterreich wurden gestern zwei Asylwerber, einer aus Afghanistan,
der andere aus Somalia stammend, vom Vorwurf freisprochen, ein 15-jähriges
Mädchen vergewaltigt zu haben. In (sozialen) Medien ergoss sich darauf ein
Shitstorm über die Justiz. Der Freispruch sei unvertretbar und skandalös; eine ähnliche
Wortwahl fand der Vizekanzler. Aus der Landespolitik verlautete, den beiden
Männern werde die Grundversorgung gestrichen. Ich habe gestern mit einigen
sonst durchaus reflektierten Menschen über das Urteil gesprochen; der Gedanke,
dass junge männliche Asylwerber vom Vorwurf der Vergewaltigung eines
einheimischen Mädchens freigesprochen werden, oder dass sie gar unschuldig sein
könnten, scheint keine ernsthafte Möglichkeit mehr zu sein. Und es werden viele
Aspekte völlig unsachlich und undifferenziert durcheinander geworfen. Natürlich
sollte der Opferschutz in Österreich verbessert werden: es geht dabei nicht um
die Strafen, sondern um die Rahmenbedingungen im Verfahren. Es soll nicht drei,
vier, fünf Einvernahmen eines Opfers geben, sondern eine einzige, umsichtig und
professionell durchgeführte und mit Video dokumentierte; das Opfers soll auf ganz
einfache Weise Anzeige erstatten können, bestmöglich begleitet und geschützt
werden. Hier soll und muss im Interesse der Opfer viel verbessert werden. Und
umgekehrt dürfen wir die Rechte der Verdächtigen nicht über Bord werfen. Die
Unschuldsvermutung ist ein zentrales zivilisatorisches Element des
Strafverfahrens. Und es gibt gemeinsame Interessen von Verdächtigen und Opfern:
etwa die rasche Durchführung des Verfahrens, um die emotionale Belastung so
gering wie möglich zu halten. Bei der Diskussion über das Urteil wird auf
vieles vergessen: auf den zentralen Grundsatz, dass im Zweifel freizusprechen
ist. Der Freispruch bedeutet nicht, dass das Opfer nicht vergewaltigt wurde. Es
bedeutet nur, dass die Richter nicht völlig sicher waren. Dieser
Zweifelsgrundsatz gilt bei einer Vergewaltigung genau so wie bei einem Diebstahl
oder Betrugsverfahren. Wir können diesen Grundsatz nicht aufgeben. Es war im
Übrigen ein gemischter Senat aus Berufs- und Laienrichtern: es ist also auch
müßig, aus diesem Anlassfall heraus ein Berufs- oder Laienrichterbashing zu
betreiben. Und noch eines sollte man bedenken: keine Gruppe hat derzeit wohl
vor österreichischen Behörden einen schwereren Stand als junge männliche
Asylwerber. Diese Menschen sind stigmatisiert, sie haben es bei Wohnungs- und
Jobsuche schwerer als andere, und genau so bei Behördenverfahren. Dass sie in
einem Gerichtsverfahren unsachlich milde behandelt würden, ist absurd und lebensfremd.
Studien belegen, dass ausländische Verdächtige von der Justiz strenger
behandelt werden als österreichische Verdächtige.
Ähnlich instrumentalisiert wie das Strafverfahren in
Niederösterreich wurde der Mord an einer jüdischen Holocaust-Überlebenden in
Paris. Er wird zu einer weiteren Eskalation in der Hetze gegen Menschen
muslimischen Glaubens genutzt. Und natürlich gibt es einen wahren Kern: einen Antisemitismus, der von islamischen Staaten, Politikern,
Religionsführern genährt und betrieben wird; das ist genau so unerträglich wie
antisemistische Haltungen, die seit Jahrhunderten in Europa bestehen.
Jedenfalls: die Mehrheit der Menschen muslimischen Glaubens lebt friedlich in
Europa. Der Antisemitismus, der in Europa zur Ermordung von Millionen Juden
geführt hat, war genuin europäisch. Wir müssen jede Form von Antisemitismus und
Gewalttat und all ihre Ursachen ganz entschieden bekämpfen, ohne daraus so
plumpen Schlüssen wie der Ablehnung von ethnischen Gruppen, Religionen oder
Migration an sich nachzugeben.
Derzeit ist offenbar jeder Anlass gut, um Minderheiten
gegeneinander auszuspielen und auf schwache Gruppen einzuprügeln. Zu viele
Politiker und Medien lassen sich darauf ein. Wir wissen aus der Geschichte,
dass das ganz schnell ins Unheil für alle führt.
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Vor sieben Jahren mit Kafka am Bezirksgericht Meidling: Josua Rösing, Mira König, Tino Hillebrand, Johanna Wolff, Konstantin Shklyar

Im Sommer 2011 hat der damalige Regiestudent Josua Rösing am Bezirksgericht Meidling mit großem Erfolg Kafka inszeniert. In einer Kooperation von Bezirksgericht und Max Reinhardt-Seminar konnten wir die dramatisierte Fassung der Verwandlung insgesamt sieben Mal in einem ausverkauften Saal zeigen. 
Dass da etwas Außergewöhnliches gelungen ist, war damals spürbar. Die Berufslaufbahnen der ProtagonistInnen bestätigen das: Tino Hillebrand wurde sehr rasch zum Ensemblemitglied des Burgtheaters. Johanna Wolff ist am Landestheater St. Pölten zu sehen und regelmäßig im Theater in der Drachengasse in Wien. 
Mira König hat am Bezirksgericht ein grandioses Bühnenbild geschaffen, nun tut sie das unter anderem am Deutschen Theater in Berlin. Josua Rösing hat zuletzt in Regensburg und St. Petersburg inszeniert, derzeit ist seine Inszenierung von Ferdinand Schmalz` schlammland gewalt am Deutschen Theater in Berlin zu sehen (nächste Aufführung am 24.1.2018).
Johanna Wolff, Tino Hillebrand am Bezirksgericht Meidling 2011/2012

Thorsten Hierse, Caner Sunar, Olga Wäscher, Sebastian Deufel;
Inszenierung: Josua Rösing, Bühgnebild von Mira König.
Deutsches Theater Berlin 2018, Foto: Arno Declair, Deutsches Theater.
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Juridicum der Uni Wien zeigt Josef Schützenhöfers Gedenkbild für die Toten von Parndorf

Dekan Paul Oberhammer hat den Maler Josef Schützenhöfer eingeladen, das Bild „71“ im Foyer der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien auszustellen. Seit heute steht das Bild dort und wird bis Ende Jänner zu sehen sein. (Schottenbastei 10-16, 1010 Wien, an allen Werktagen frei zugänglich)

Das Bild erinnert an den Tod von 71 Flüchtlingen in einem LKW bei Parndorf im Burgenland im Sommer 2015. Es war zuvor im Kunsthaus Graz und im Wiener Justizpalast zu sehen.
Josef Schützenhöfer lebt überwiegend in Pöllau/Steiermark. Er hat viele Jahre in den USA verbracht. In den Jahren 2015/2016 war eine Werkschau am Bezirksgericht Meidling zu sehen, zu der ein Katalog erschienen ist 

Ausstellungseröffnung am 8.1.2018 – Dekan Paul Oberhammer, Josef Schützenhöfer

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