Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit

Beitrag für die Zeitschrift Kriminalpolizei, Ausgabe August/September 2021

 

Mitinitiator Oliver Scheiber erläutert Anlass und Forderungen des Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehrens.

Die Initiatoren des „Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehrens“.

Am 15. Juni 2021veröffentlichte Transparency International, maßgebliche NGO im Bereich Antikorruption, sein Korruptionsevaluierungssystem Global Corruption Barometer (GCB) – gegenüber den Vorjahren fällt Österreich in dieser Evaluierung zurück und gehört nunmehr zu jenen Staaten, in denen mehr Korruption herrscht als im EU-Schnitt. Das Global Curroption Barometer erhebt, wie oft in einem Land für öffentliche Leistungen bestochen wird und wie oft „Freundschaftsdienste“ im öffentlichen Sektor geleis­tet werden.

Am selben Tag wurde in Wien das Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren präsentiert. Formuliert und vorbereitet wurde es bereits vor Bekanntwerden des Global Corruption Barometer – denn die Anzeichen, dass es um Rechtsstaat und öffentlichen Sektor in Österreich nicht gut bestellt ist, haben sich in den letzten Monaten verdichtet. Zum Einen ist da die hohe Zahl an anhängigen Strafverfahren gegen aktuelle und frühere Regierungsmitglieder und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; zum Anderen sind es autoritäre Tendenzen, die bereits international wahrgenommen und auch von maßgeblichen Stimmen im Inland, wie etwa Franz Fischler, thematisiert wurden.

Für den Start eines Volksbegehrens gab es viele Anlässe. Einer davon sind die seit mehr als einem Jahr andauernden Angriffe aus der größeren Regierungspartei auf Justiz und Parlament. Die Argumentation ist dabei plump, durch ihre häufige Wiederholung wird sie aber nicht ohne Wirkung auf die Bevölkerung bleiben und das ist demokratiepolitisch gefährlich – denn ohne Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Institutionen wird das demokratische Gefüge instabil und es erhöhen sich die Möglichkeiten für autoritäre Politikansätze.

Demokratie und Rechtsstaat können nur funktionieren, wenn sich die staatlichen Akteure und Institutionen wechselseitig respektieren. Die beste Verfassung wird die Demokratie nicht retten, wenn Politiker keinen Respekt vor den Gerichten haben oder wenn die Verwaltung parlamentarischen Kontrollausschüssen Akten nicht herausgibt. Die Verzögerung von Aktenlieferungen an den Ibiza-Untersuchungsausschuss durch Finanzminister Blümel bedeutet daher den Ansatz einer Staatskrise – es gab in der Zweiten Republik bereits viele Untersuchungsausschüsse, aber noch nie mussten Verfassungsgerichtshof und Bundespräsident zusammenwirken, um die Herausgabe von Akten zu erwirken. Die Erzählung vom rechtlichen Neuland beim Untersuchungsgegenstand ist eine Mär – neu ist allein der Widerstand eines Regierungsmitglieds gegen höchstgerichtliche Erkenntnisse.

Ebenso beunruhigend sind die Angriffe von Regierungsmitgliedern und ÖVP-Politikern auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und einzelne Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Die WKStA wurde vor etwas mehr als zehn Jahren ausdrücklich dazu gegründet, um politische Korruption besser zu bekämpfen – Ermittlungen gegen die Politik sind ihr ureigenster Zuständigkeitsbereich und ihre Kernaufgabe. Die hohe Kompetenz dieser Spezialstaatsanwaltschaft hat erst zur effizienteren Erforschung politischer Korruption geführt.

Kritik an der Justiz ist legitim – sie soll von der Wissenschaft, von Medien und der Bevölkerung geübt werden. Angriffe auf die Justiz aus der Regierung untergraben dagegen die Gewaltentrennung, die wechselseitige respektvolle Kontrolle von Justiz, Verwaltung und Parlament.

Schließlich: Hausdurchsuchungen z.B. werden nicht einfach so von Polizei oder Staatsanwaltschaft durchgeführt, sie benötigen in jedem Einzelfall eine Bewilligung durch die unabhängigen Gerichte. Und siehe: kaum eine der Bewilligungen zur Hausdurchsuchung in den prominenten politischen Verfahren wurde von den betroffenen Politikern mit dem zur Verfügung stehenden Rechtsmittel der Beschwerde bekämpft.

Nicht Gerichte und Staatsanwaltschaften agieren problematisch, sondern Teile der Politik und der hohen Beamtenschaft. Wie bisher veröffentlichte Chatprotokolle zeigen, spricht viel dafür, dass Politik und Spitzenbeamte versucht haben, strafrechtliche Ermittlungen in Folge des Ibiza-Videos zu verhindern und die WKStA in ihrer Ermittlungsarbeit zu behindern.

Was für die Justiz gilt, gilt auch für das Parlament. Seine Kontrolltätigkeit in Form der Untersuchungsausschüsse ist ein zentrales Element der Bundesverfassung. Wenn Bundesministerin Köstinger Untersuchungsausschüsse mit der Löwinger-Bühne vergleicht und der Nationalratspräsident sich in der Vorsitzführung im Untersuchungsausschuss zum Erfüllungsgehilfen der Regierung macht, dann schwächt das Demokratie und Rechtsstaat massiv.

„Kopfschuss für den Rechtsstaat“. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die aktuelle Regierung ganz offenkundig ein Problem damit hat, dass neben der Verwaltung noch Parlament und Justiz ihren verfassungsmäßigen Aufgaben nachgehen. Dies manifes­tiert sich nicht nur in vielen Wortmeldungen, sondern mittlerweile auch in ganz konkreten Gesetzesprojekten – vor kurzem hat die Regierung vorgeschlagen, Hausdurchsuchungen für Strafverfahren im Bereich Behörden und Politik de facto abzuschaffen – „Kopfschuss für den Rechtsstaat“ hat dies Österreichs führender Verfassungsrechtler Heinz Mayer und Mitproponent des Antikorruptions-Volksbegehrens, genannt.

Das Projekt konnte nur durch massive Widerstände aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft abgewendet werden. Dennoch legte die Regierung nach und schlug vor, der Bundeswettbewerbsbehörde strengere Berichtspflichten aufzuerlegen – die Kartelluntersuchungen gegen Großunternehmen waren der Politik wohl ein Dorn im Auge.

Es zeigt sich immer deutlicher, dass wichtige Vertreter der ÖVP Parteiinteressen über das Interesse der Republik stellen – da werden Interessenskonflikte übergangen, Aufsichtsräte und Vorstände durch Cliquen besetzt, unabhängig von Qualifikationen. Endet das in Strafverfahren, so attackiert man die Justiz und hohe Justizbeamte spielen, so scheint es, mit verdächtigten Politikern zusammen. Die entsprechenden strafrechtlichen Untersuchungen laufen noch, es gilt also für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

Demokratie und Rechtsstaat in Österreich sind nicht eingebrochen, aber sie sind geschwächt. Bei dieser Schwächung von Demokratie und Rechtsstaat spielt die Medienpolitik und Medienwirklichkeit in Österreich eine zentrale Rolle. Die Rahmenbedingungen für unabhängigen Qualitätsjournalismus werden immer schwieriger. Da ist zunächst die Praxis der letzten Regierungen, die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien immer weiter auszubauen. Bundeskanzleramt und Innenministerium etwa haben bereits eine hohe zweistellige Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt – was einmal als Informationsarbeit angelegt war ist zur Propagandawalze verkommen. Wie Medienunternehmen fluten die Ressorts die Öffentlichkeit mit Inhalten, die wiederum oft Partei- statt Ressortinteressen wahrnehmen. Längst scheint dafür die Rechtsgrundlage zu fehlen – Ministerien sind von der Verfassung nicht als Medienunternehmen vorgesehen.

Die eigentliche Medienförderung dagegen ist völlig fehlgeleitet. Die Demokratie benötigt unabhängige Medien als Kontrollinstanz, als public watch­dog, wie es auch der Oberste Gerichtshof formuliert hat. Gerade in einem kleinen Land und damit einem kleinen Medienmarkt, kommt Qualitätsjournalismus nicht ohne staatliche finanzielle Unterstützung aus. Österreichs Medienförderung orientiert sich aber nicht an der Qualität, sondern an der Auflage. Und die eigentliche Medienförderung erfolgt durch willkürlich vergebene Regierungsinserate. Unliebsamen Medien werden die Inserate gestrichen, oder anders gesagt: regierungsfreundliche Berichterstattung wird belohnt. Diese Form der Inseratenkorruption wurde schon vor Jahren begonnen, von der aktuellen Regierung aber quantitativ in schwindelerregende Höhen getrieben.

Das am 15. Juni präsentierte Antikorruptions-Volksbegehren setzt bei den beschriebenen Fehlentwicklungen an – in 72 Punkten wird vor allem eine Stärkung der Unabhängigkeit von Parlament, Justiz und Medien gefordert. Erreicht werden soll eine Verrechtlichung des politischen Handelns und ein massives Zurückdrängen der Korruption.

Die Zusammensetzung der InitiatorInnengruppe lässt sich als Aufschrei aus dem Herzen von Justiz und Verwaltung verstehen und illustriert den Grad der Beunruhigung. Martin Kreutner etwa hat ab dem Jahr 2000 eine moderne Korruptionspolizei in Österreich aufgebaut. Walter Geyer war vor mehr als zehn Jahren der erste Leiter der neu gegründeten Korruptionsstaatsanwaltschaft und hat die staatsanwaltschaftliche Arbeit in diesem Bereich neu aufgesetzt und revolutioniert. Christina Jilek hat als Oberstaatsanwältin der WKStA eine zentrale Rolle bei den Korruptionsermittlungen nach dem Bekanntwerden des Ibiza-Videos gespielt. Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss hat sie geschildert, wie sie von Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium so lange behindert und bedrängt wurde, bis sie den Job aufgab. „Ich hätte so etwas in Österreich nicht für möglich gehalten“, sagte sie über die Behinderung ihrer staatsanwaltschaftlichen Arbeit.

Die Behinderung staatsanwaltschaftlicher Arbeit betrifft nicht nur die Ibiza-Ermittlungen. Gegen zwei frühere Eurofighter-Staatsanwälte wurden Strafverfahren eingeleitet. Ein Staatsanwalt sah sich vier Jahre lang wegen geringster Vorwürfe einem Strafverfahren ausgesetzt, das von der Oberstaatsanwaltschaft just jener Staatsanwaltschaft zur Erledigung zugewiesen wurde, der der aktuelle Leiter der Oberstaatsanwaltschaft früher vorstand.

Führende Justizbeamte überlegten, wie man die WKStA in den Medien schlecht machen könne und wie man gegen die zu Ibiza ermittelnden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vorgehen könnte. Man dachte sogar daran, die E-mails von WKStA-StaatsanwältInnen sicherzustellen.

Das Bild ist eindeutig: höchsten Beamtinnen und Beamten waren Strafverfahren gegen Politiker ein Dorn im Auge, sie wollten die Strafverfahren um jeden Preis abdrehen und jenen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die sich nicht fügten, etwas anhängen. Anders gesagt: hohe Justizstellen versuchten offenbar aus Loyalität zu befreundeten Politikern und Mächtigen Strafverfahren zu behindern bzw. zu verhindern und diffamierten zu diesem Zweck integre Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Der Super-GAU für jede Organisation und jedes Justizsystem. Alle Verfahren laufen noch – es gilt die Unschuldsvermutung.

Ein autoritäres System entsteht normalerweise in vielen kleinen Schritten. So war es in Ungarn, so entwickelt es sich in Polen. Am Beginn stehen immer Angriffe auf Justiz und Medien. Österreich läuft Gefahr, durch Postenschacher und Freunderlwirtschaft in Verbindung mit dem Druck auf Justiz und Medien zu einem rechtsstaatlichen Außenseiter zu werden. Das Antikorruptions-Volksbegehren setzt auf die Umkehr zu einer Politik, die sich am Gemeinwohl und hohen Maßstäben ethischen Verhaltens ausrichtet – und nicht nur am Strafrecht. Das Volksbegehren betont das Recht auf eine unabhängige und starke Justiz, auf unabhängige, objektive und gut ausgestattete Kontroll- und Ermittlungsbehörden, auf eine den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtete Beamtenschaft und Polizei, die alle ohne (partei)politisch motivierte Diskreditierungen, Eingriffe und Untergriffe arbeiten können sollen.

Die 72 Forderungen des Volksbegehrens sind zum Teil recht technisch. Markant sind der vorgeschlagene automatische Amtsverlust für Politiker bei der Nichtbeachtung von Gerichtsentscheidungen rechtskräftiger gerichtlicher Urteile oder strafrechtliche Sanktionen bei illegaler Parteienfinanzierung. So lautet eine Forderung des Volksbegehrens, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verfassungsrechtlich abgesichert werden und eine eigene Polizeieinheit erhalten soll. Die Inseratenvergabe an Medien soll reduziert und objektiviert werden. Eine neue Medienförderung soll Qualität honorieren, etwa die Ausbildung junger Journalistinnen und Journalisten oder die Einrichtung investigativer Redaktionen.

Die Eintragungswoche für das Volksbegehren wird vom Innenminis­terium festgesetzt werden und frühestens im Herbst 2021 vorliegen.

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Das Rechtsstaats- und Antikorruptionsvolksbegehren – Anlass und Inhalt

„Wir sind so nicht“ – das waren die Worte des Bundespräsidenten nach Auftauchen des Ibiza-Videos im Mai 2019. Aber stimmen diese Worte uneingeschränkt? Ist Österreich die stabile Demokratie, der stabile Rechtsstaat, wie es lange unbestritten war?

Bei anderen Staaten haben wir einen kritischen Blick. Die Türkei, Polen und Ungarn waren in den letzten Jahren oft Thema juristischer Tagungen in Österreich. Besprochen wurde der Abbau von Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit, die Anfänge solcher Prozesse und die Dammbrüche hin zu autoritären Regierungsformen. Nicht selten nahmen auch Gäste aus diesen Ländern an Diskussionen teil. Ihre Botschaft war meist: seid achtsam – es beginnt schleichend, autoritäre Umbrüche vollziehen sich schrittweise.

Am Beispiel Ungarns kann man das gut nachzeichnen. Ministerpräsident Orban war einst als liberaler Hoffnungsträger angetreten. Bald gab es Korruptionsvorwürfe, Orban erkannte Medien und Justiz frühzeitig als potenzielle Störfaktoren einer langen Regierungszeit. Er begann, das Personal der Justiz auszutauschen – älteren Richterinnen und Richtern wurde ein golden handshake für den vorzeitigen Pensionsantritt angeboten – viele nahmen das an, die Vielzahl freier Stellen konnte man mit regierungskonformen Personen nachbesetzen. Unabhängige Medien wurden drangsaliert, heute ist die Medienlandschaft Ungarns weitgehend geleichgeschaltet.

In Polen ging die Regierung rascher und brachialer gegen die Justiz vor. Das Verfassungsgericht wurde von der Regierung umbesetzt – rechtswidrig, wie der Europäische Gerichtshof feststellte. Mittlerweile laufen sowohl gegen Polen als auch Ungarn von der Europäischen Kommission eingeleitete Rechtsstaatlichkeitsverfahren.

Sensible Beobachterinnen und Beobachter vermeinen schon länger, autoritäre Tendenzen auch in Österreich auszumachen. Handelte es sich früher um Einzelmeinungen, so sprechen österreichische wie auch europäische Kommentatorinnen und Kommentatoren, Politikerinnen und Politiker immer öfter Parallelen der Entwicklungen in Österreich zu den östlichen Nachbarländern an. Der Politikzugang von Kanzler Kurz Das Rechtsstaats- und Antikorruptionsvolksbegehren – Anlass und Inhalt weiterlesen

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Start des Volksbegehrens gegen Korruption und zur Stärkung des Rechtsstaats

Am 15. Juni um 10 Uhr startete ein Volksbegehren gegen Korruption und für eine Stärkung des Rechtsstaats mit einer Pressekonferenz in Wien. Österreich braucht dringend eine Stärkung seiner Institutionen: mehr Unabhängigkeit für die Justiz, eine starke, an Qualität orientierte Medienförderung und ein gestärktes Parlament.

Im frisch veröffentlichten Korruptionsmesssystem von Transpareny International stürzt Österreich ab – also steuern wir dagegen, mit einer breiten Mobilisierung gegen Korruption.
Dieses Volksbegehren wird von drei führenden Korruptionsermittler/innen Österreichs mitangestoßen: Walter Geyer, Christina Jilek, Martin Kreutner. Gemeinsam mit weiteren hochrangigen Persönlichkeiten.
Wir kommen aus unserer Expertentätigkeit, aber wir starten dieses Volksbegehren als BürgerInnen, die sich Sorgen machen und zur Stärkung des Rechtsstaats beitragen wollen.
Ich freue mich, unter den ProponentInnen zu sein.
Infos auch auf der website: https://antikorruptionsbegehren.at/
Bericht des ORF
Bericht des Standard
Fotocredits:

The Skills Group GmbH/APA-Fotoservice/Tesarek
Fotograf/in: Heinz Stephan Tesarek
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„Wir“ von Judith Kohlenberger – Rezension

Ein Plädoyer für Solidarität  – Besprechung des Essaybands „Wir“ von Judith Kohlenberger (Kremayr & Scheriau, 2021)

Judith Kohlenberger gehört zur Generation junger österreichischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in den letzten Jahren ihre Forschungsergebnisse einer breiteren Öffentlichkeit vermitteln und der Gesellschaft zugänglich machen. Die Kulturwissenschaftlerin, die an der Wirtschaftsuniversität Wien am Institut für Sozialpolitik forscht und lehrt, hat sich in den letzten Jahren schwerpunktmäßig mit Flucht- und Migrationsforschung und Studien zur gesellschaftlichen Teilhabe beschäftigt.

Nun hat Judith Kohlenberger einen Essayband zum Thema „Wir“ vorgelegt – ein Thema, das durch die Coronakrise an Aktualität gewonnen hat, sind doch am Beginn der Pandemie Rufe nach dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und einem Miteinander laut geworden.

Judith Kohlenberger stellt in ihrem Text die grundsätzliche Frage, wer aller zum „Wir“ gehört und wie der Weg zur gesellschaftlichen Gemeinsamkeit führt. Denn während das „Du“ oder „Ich“ für uns recht alle klar am Tisch liegt, ist das „Wir“ ein Begriff, der sich je nach Kontext ändert und für jeden etwas anderes bedeuten kann – diese Ausgangslage skizziert Kohlenberger  eingangs des bei Kremayr & Scheriau erschienen neuen Bandes. In acht, aufeinander aufbauenden Kapiteln geht Judith Kohlenberger dann der Frage nach, wie ein „Wir“ definiert werden und welchen Mehrwert ein „Wir“ haben kann. Denn allzu oft, darauf weist Kohlenberger hin, wird das „Wir“ so definiert, dass es ausschließend wirkt: etwa bei der Anknüpfung der Gemeinsamkeit an die Staatsbürgerschaft.

Der Band plädiert, das sei vorweggenommen, für ein breites Miteinander, für gesellschaftliche Solidarität und für den Versuch, Diskriminierungen auszuschalten. Den Weg dorthin zeichnet Judith Kohlenberger anhand soziologischer Forschungs- und Studienergebnisse nach, alles in leicht verständlicher Sprache und mit Hilfe vieler einprägsamer Bilder und Beispiele. Der Band legt einen Fokus auf jene Gruppen der Gesellschaft, die vom „Wir“ im öffentlichen Diskurs oft ausgeschlossen bleiben und mit denen sich die Autorin auch wissenschaftlich beschäftigt: Flüchtlinge, zugewanderte Menschen oder Menschen nicht weißer Hautfarbe. Judith Kohlenberger benennt Problemfelder und redet Konflikte nicht klein. Ein entscheidender Gedanke des Textes ist, dass gesellschaftliche Konflikte, oft als Polarisierung der Gesellschaft beschrieben, nicht unbedingt negativ zu sehen sind, sondern sich als mitunter schmerzliche Prozesse eines Zusammenwachsens einer bunt gewordenen Gesellschaft betrachten lassen.

Der Essay bietet eine Vielzahl von Denkanstößen, etwa den Hinweis, dass eine breitere Solidarität und ein breites „Wir“ zur Voraussetzung hat, dass sich die Privilegierten ihrer Privilegien bewusst sind. Privilegien ließen sich, so Kohlenberger, als Chancen verstehen, die man ohne eigenes Zutun erhält, aber dennoch selbst nutzen muss – für sich und für die Gesellschaft. Gerade die Corona-Krise habe uns „frappant vor Augen geführt, wie ungleich unsere Gesellschaft tatsächlich ist.“ Zur Bewusstmachung von Privilegien bringt der Essayband ein Beispiel, das sich einprägt: die Situation einer im Auto laut Hip-Hop hörenden weißen jungen Frau, die von der US-Polizei bei einer Verkehrskontrolle angehalten wird. Bei der Anhaltung wird der Frau bewusst, dass die Beamten auf Grund der lauten Hip-hop-Musik mit einer schwarzen Lenkerin gerechnet haben und nun unschlüssig sind, wie sie sich verhalten sollen. Kohlenberger geht dann einen Schritt weiter und fordert dazu auf, solche Privilegien aktiv zurückzuweisen: „Reject your privilege ist ein Zeichen von Solidarität und ein wesentlicher Baustein für ein größeres, inklusiveres Wir.“

Der Essay befasst sich auch mit Tendenzen, die einem breiten „Wir“ entgegenlaufen, also verschiedenen Formen der Abgrenzung, Ausgrenzung und des Ausschlusses. Das so genannte Othering beschreibt Kohlenberger als eine Form der Selbstbestätigung: Um uns selbst aufzuwerten, uns zu erhöhen und uns gut in der eigenen Identität zu fühlen, würden wir den anderen abwerten. Kohlenberger hält das nicht nur für den, der abgewertet wird, für gefährlich und falsch, sondern auch für jenen, der abwertet. Überhaupt sei es im eigenen Interesse sinnvoll, Ungleichheiten zu reduzieren und bisher ausgeschlossene Gruppen ins Wir aufzunehmen: „Dafür gibt es vielfache empirische Evidenz: Beenden wir Ausgrenzung und stärken die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft, so stärken wir alle.“ In der großen Sicht sei eine gleichberechtigtere Welt auch eine sicherere, gesündere und lebenswertere Welt.

So ist dieser Essayband ein kraftvolles Plädoyer für ein starkes gesellschaftliches Miteinander, das alle aufnimmt und einschließt. Judith Kohlenberger arbeitet heraus, dass gemeinsames Handeln alle zusammen, aber auch jeden einzelnen stärker macht – und dass das keine bloße Phrase ist, sondern eine These, die sich wissenschaftlich ableiten und belegen lässt. Ihre Argumentation vertritt Judith Kohlenberger im Essayband so, wie man die Autorin in den letzten Jahren bei vielen Medienauftritten kennen gelernt hat: mit viel Sachkenntnis, Empathie und dem bedingungslosen Eintreten dafür, dass allen Menschen gleiche Rechte und Chancen zu kommen sollen. Und so vermag der Band sicher Viele von der am Beginn formulierten Intention zu überzeugen: „Ziel dieses Buches ist es, seinen Leser*innen die Bestärkung zu geben, dass ein anderes Wir möglich ist. Ein Wir, das niemanden zurücklässt. Ein Wir, das nicht auf Ausgrenzung oder Abwertung beruht, sondern auf Miteinander und Füreinander.“

 

Zur Autorin: Judith Kohlenberger ist promovierte Kulturwissenschaftlerin an der Wirtschaftsuniversität Wien. Sie forscht zu Fluchtmigration, Integration und gesellschaftlicher Teilhabe. 2019 wurde sie mit dem Kurt-Rothschild-Preis für eine der europaweit ersten Studien zum Fluchtherbst 2015 ausgezeichnet. Sie lehrt an der WU Wien und der FH Wien, schreibt für den FALTER Think Tank und engagiert sich in Fachgremien und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen im Menschenrechtsbereich.

Judith Kohlenberger, Wir. Kremayr & Scheriau 2021

112 Seiten, ISBN: 978-3-218-01255-3, 18,00 €.

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Regierungspläne zur Einschränkung von Hausdurchsuchungen

Je mehr man sich mit den geplanten Einschränkungen von Hausdurchsuchungen befasst, umso deutlicher wird, dass damit die Korruptionsbekämpfung in Politik und Beamtenschaft schlicht abgedreht würde. Die Vorgeschichte ist interessant:
Nach der umstrittenen Durchsuchung im BVT unter Schwarz-Blau kam das Parlament zur nachvollziehbaren Einschätzung, dass Sicherstellungen IN NACHRICHTENDIENSTEN besonderer Vorsichtsmaßnahmen bedürften. Das Parlament fasste im September 2019 eine Entschließung, wonach die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative vorbereiten sollte, wonach „durch die Implementierung eines an § 112 StPO angelehnten Systems“ sichergestellt werden sollte, „dass sensible nachrichtendienstliche Aufzeichnungen oder Datenträger“ im Falle des Widerspruchs eines Betroffenen x auf geeignete Art und Weise gegen unbefugte Einsichtnahme oder Veränderung zu sichern und zu hinterlegen sind. Es geht in der Entschließung also ausschließlich um ERGÄNZENDE Bestimmungen für Hausdurchsuchungen bzgl. SENSIBLER NACHRICHTENDIENSTLICHER AUFZEICHNUNGEN UND DATENTRÄGER.
In der Folge geschieht 18 Monate lang: gar nichts.
Im März 2021, als sich die Ermittlungen gegen den Finanzminister, Kabinettsmitarbeiter und hohe Beamte intensivieren und immer mehr Sicherstellungen erfolgen, greift das Innenministerium die alte Entschließung auf.
Vorgelegt wird aber nicht eine Sonderbestimmung für die Sicherstellung von sensiblen nachrichtendienstlichen Unterlagen, wie es die Entschließung vorsieht. Vielmehr versendet das Innenministerium einen Begutachtungsentwurf, der Sicherstellungen in Verfahren gegen Regierungspolitiker und Beamte de facto verunmöglicht. Die Staatsanwaltschaften wären auf Amtshilfe verwiesen – Verdächtige würden frühzeitig vorgewarnt, Beweise könnten zurückgehalten oder rechtzeitig vernichtet werden. Das Verhältnis zu parallel geplanten Hausdurchsuchungen im Privatbereich der Verdächtigen bleibt völlig unklar. Beamt*innen und Politiker*innen wären bessergestellt gegenüber allen anderen Verdächtigen. Mit der Entschließung aus dem Jahr 2019 hat der vorliegende Entwurf gar nichts zu tun, vielmehr verwendet er ihn als irreführende Begründung zur Abschaffung von Hausdurchsuchungen im Korruptionsbereich. Nachdem Hausdurchsuchungen eines von wenigen zentralen Ermittlungsinstrumenten in Korruptionsverfahren sind, beendet man damit weitgehend die Korruptionsverfolgung im öffentlich-politischen Bereich.
Sehr differenzierte und gute Darstellung des Vorhabens von Moritz Moser:
https://dertiefestaat.substack.com/p/keine-hausdurchsuchung-bei-behorden
Die Begutachtungsfrist für den Entwurf läuft bis 7.5.2021.
Alle führenden Expert*innen sind sich einig: es wäre das Ende der Korruptionsbekämpfung:
Experten kritisieren Razziaverbot für Behörden
OE1.ORF.AT
Experten kritisieren Razziaverbot für Behörden
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