Je mehr man sich mit den geplanten Einschränkungen von Hausdurchsuchungen befasst, umso deutlicher wird, dass damit die Korruptionsbekämpfung in Politik und Beamtenschaft schlicht abgedreht würde. Die Vorgeschichte ist interessant:
Nach der umstrittenen Durchsuchung im BVT unter Schwarz-Blau kam das Parlament zur nachvollziehbaren Einschätzung, dass Sicherstellungen IN NACHRICHTENDIENSTEN besonderer Vorsichtsmaßnahmen bedürften. Das Parlament fasste im September 2019 eine Entschließung, wonach die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative vorbereiten sollte, wonach „durch die Implementierung eines an § 112 StPO angelehnten Systems“ sichergestellt werden sollte, „dass sensible nachrichtendienstliche Aufzeichnungen oder Datenträger“ im Falle des Widerspruchs eines Betroffenen x auf geeignete Art und Weise gegen unbefugte Einsichtnahme oder Veränderung zu sichern und zu hinterlegen sind. Es geht in der Entschließung also ausschließlich um ERGÄNZENDE Bestimmungen für Hausdurchsuchungen bzgl. SENSIBLER NACHRICHTENDIENSTLICHER AUFZEICHNUNGEN UND DATENTRÄGER.
Entschließung: https://parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/E/E_00131/index.shtml
In der Folge geschieht 18 Monate lang: gar nichts.
Im März 2021, als sich die Ermittlungen gegen den Finanzminister, Kabinettsmitarbeiter und hohe Beamte intensivieren und immer mehr Sicherstellungen erfolgen, greift das Innenministerium die alte Entschließung auf.
Vorgelegt wird aber nicht eine Sonderbestimmung für die Sicherstellung von sensiblen nachrichtendienstlichen Unterlagen, wie es die Entschließung vorsieht. Vielmehr versendet das Innenministerium einen Begutachtungsentwurf, der Sicherstellungen in Verfahren gegen Regierungspolitiker und Beamte de facto verunmöglicht. Die Staatsanwaltschaften wären auf Amtshilfe verwiesen – Verdächtige würden frühzeitig vorgewarnt, Beweise könnten zurückgehalten oder rechtzeitig vernichtet werden. Das Verhältnis zu parallel geplanten Hausdurchsuchungen im Privatbereich der Verdächtigen bleibt völlig unklar. Beamt*innen und Politiker*innen wären bessergestellt gegenüber allen anderen Verdächtigen. Mit der Entschließung aus dem Jahr 2019 hat der vorliegende Entwurf gar nichts zu tun, vielmehr verwendet er ihn als irreführende Begründung zur Abschaffung von Hausdurchsuchungen im Korruptionsbereich. Nachdem Hausdurchsuchungen eines von wenigen zentralen Ermittlungsinstrumenten in Korruptionsverfahren sind, beendet man damit weitgehend die Korruptionsverfolgung im öffentlich-politischen Bereich.
Sehr differenzierte und gute Darstellung des Vorhabens von Moritz Moser:
https://dertiefestaat.substack.com/p/keine-hausdurchsuchung-bei-behorden
Die Begutachtungsfrist für den Entwurf läuft bis 7.5.2021.
Alle führenden Expert*innen sind sich einig: es wäre das Ende der Korruptionsbekämpfung:
OE1.ORF.AT
Experten kritisieren Razziaverbot für Behörden