Die Beleidigung, Bloßstellung und
Verächtlichmachung von Menschen über social media ist ein zentrales
gesellschaftliches Problem. Trotz jahrelanger Diskussion gelingt es nicht, den
Opfern hier angemessen Unterstützung anzubieten. Das könnte daran liegen, dass sich
der Fokus der Politik und der Diskussion in der Regel auf den gesetzlichen
Rahmen richtet, während der Herangehens- und Arbeitsweise der Behörden wenig
Augenmerk geschenkt wird.
Verächtlichmachung von Menschen über social media ist ein zentrales
gesellschaftliches Problem. Trotz jahrelanger Diskussion gelingt es nicht, den
Opfern hier angemessen Unterstützung anzubieten. Das könnte daran liegen, dass sich
der Fokus der Politik und der Diskussion in der Regel auf den gesetzlichen
Rahmen richtet, während der Herangehens- und Arbeitsweise der Behörden wenig
Augenmerk geschenkt wird.
Neue Straftatbestände können helfen,
sicher. Zentral ist bei der Bekämpfung von Hate Crime (ob über social media oder in anderer Form) aber ein einfacher Zugang
zum Recht, der es Opfern von Hassangriffen erspart, sich am Ende als
Privatangeklagte vor Gericht verteidigen zu müssen. Dabei könnten Lösungen
recht einfach sein: so wie es jeder Handybetreiber macht, müsste der Staat
zentrale Anlaufstellen einrichten, ein Gassenlokal in jeder Landeshauptstadt,
am Schwedenplatz in Wien, am Hauptplatz in Graz und Linz, in der
Marie-Theresien-Straße in Innsbruck usw. Mit dem Schild
„Hassdelikte-Meldestelle“, mit einer einheitlich leicht zugänglichen Website
für Onlineeingaben und einer gemeinsamen kurzen Notrufnummer. Dazu eine
Infokampagne, damit die Meldestellen binnen Wochen einer breiten Öffentlichkeit
bekannt werden. Man weiß dann: wenn mir so etwas passiert, gehe ich zum
Schwedenplatz/Hauptplatz usw. In diesen Anlaufstellen sollten Polizeibeamte und
StaatsanwältInnen gemeinsam Dienst versehen, Informationen erteilen, rasch
Anträge/Anzeigen aufnehmen und für die Opfer kostenlose Prozessbegleitungen
(die muss man gesetzlich schaffen) für Zivil- und Strafverfahren organisieren.
Dolmetscher sollten, wenn nötig, über Video zugeschaltet werden, das bedeutet
heute technisch keinen großen Aufwand. Natürlich erfordert das ein Umdenken:
Staatsanwälte müssen ihre Büros verlassen und gemeinsam mit Polizeibeamten
diesen Dienst versehen – dafür ist wohl nicht einmal eine Gesetzesänderung
notwendig. Mit überschaubarem Ressourceneinsatz wäre rasch ein besserer Rechtsschutz herstellbar. Der einfache Rechtszugang ließe erwarten, dass
potenzielle Täter abgeschreckt werden und dass sich die Zahl der Delikte von
vornherein reduziert. Verbinden ließe sich das ganze mit bundesweit tätigen Spezialeinheiten in Polizei und Justiz, die den Überblick über diesen Bereich der kriminellen Szene in Österreich gewinnen und entsprechend geschult und sensibilisiert sind, insbesondere auch im Umgang mit Opfern.