Text für Mosaik vom 7.2.2017
Der Innenminister hat angekündigt, das Demonstrationsrecht deutlich einschränken zu wollen. Mittlerweile ist er zwar in einigen Punkten zurückgerudert. Seine Vorschläge sind trotzdem klar verfassungswidrig und greifen in ein Grundrecht ein, ohne das Demokratie aufhört, eine solche zu sein: Der Vorstoß trägt eine autoritäre Handschrift.
Was genau hat der Innenminister letzte Woche vorgeschlagen? Im Kern stehen drei „Neuerungen“, mit denen Wolfgang Sobotka das Versammlungsrecht, wie wir es heute kennen, tiefgreifend umwälzen möchte: Zum ersten seien Demonstrationen zu verbieten, wenn Geschäftsinteressen bedroht sind. Zum zweiten sollen künftig „VersammlungsleiterInnen“ für zivilrechtliche Schäden, die während der Demonstration entstehen, haftbar sein. Und zum dritten soll die Anmeldefrist für Demonstrationen von 24 auf 72 Stunden verlängert werden.
Die Sicherheitssprecher der Regierungsparteien zeigten sich am Abend des Vorschlages gesprächsbereit. Die nötige heftige Kritik setzte am folgenden Tag ein – die Justizsprecher von SPÖ und Grünen sowie mehrere Verfassungsexperten und NGOs wiesen das Ansinnen des Innenministers zurück und bezeichneten es als das, was es ist: ein Anschlag auf ein zentrales Grundrecht.
Wie ist das Vorgehen des Innenministers zu bewerten?
Das Demonstrationsrecht wurde historisch hart erkämpft – unter kräftiger Mitwirkung des Bürgertums. Umso bemerkenswerter ist es, wenn nun konservative Kreise seine Einschränkung fordern. Das Versammlungs- und Demonstrationsrecht ist eine der zentralen Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Haltungen, Meinungen und Kritik außerhalb der Wahlzelle zu artikulieren. Es ist somit ein wichtiges Mittel der politischen Beteiligung.
Es kann Regierende nach umstrittenen oder falschen Entscheidungen zum Umdenken veranlassen. Es bietet Minderheiten die Möglichkeit, auf die sie betreffenden Problemlagen und Interessen hinzuweisen. Es gibt Mehrheiten die Gelegenheit, sichtbar zu werden – wie etwa im Fall des Lichtermeers. In Österreich nutzten soziale Bewegungen nach 1945 das Demonstrationsrecht nicht zuletzt, um für Umweltanliegen zu kämpfen – so etwa bei Protesten gegen den Bau von Kraftwerken.
An der im Jahr 2000 angelobten schwarz-blauen Regierung kann viel kritisiert werden. Auch wenn dies unter Druck einer europäischen Öffentlichkeit geschah, muss der damaligen Regierung und ihrem Innenminister jedoch ihr souveräner Umgang mit den monatelangen Demonstrationen zugutegehalten werden. Dies gilt umso mehr, als sich die Demonstrationen gegen die Regierung richteten. Damals setzten Innenministerium und Polizei positive Standards in Sachen Deeskalation und Gewährleistung des Demonstrationsrechts.
Die Vorschläge Sobotkas laufen auf keine Einschränkung, sondern die de-facto-Abschaffung des Demonstrationsrechts hinaus. Kein denkender Mensch übernimmt die Haftung für eine Versammlung, an der tausende ihm nicht bekannte Menschen teilnehmen. Jeder und jede einzelne böswillige TeilnehmerIn kann mit ein paar eingeschlagenen Scheiben oder Autos den oder die VersammlungsleiterIn finanziell ruinieren.
Die Abwägung mit Geschäftsinteressen bei starker Beachtung der Geschäftsinteressen ist genauso absurd wie die Beschränkung der Orte für Demonstrationen. Es gehört zum Kern des Versammlungsrechts, dass Protestveranstaltungen an symbolhaften Orten stattfinden können. Wenn ich gegen die Regierung demonstrieren möchte, muss das in der Nähe des Regierungssitzes möglich sein. Eine Kundgebung gegen die Politik eines anderen Landes muss in der Nähe von dessen Botschaft stattfinden können. Müssen Demonstrationen abseits symbolischer Orte stattfinden, verlieren sie ihren Sinn und werden wirkungslos.
Die Vorschläge des Innenministers zur Einschränkung des Demonstrationsrechts sind einzeln und in ihrer Gesamtbetrachtung klar verfassungswidrig – und zwar in einer Intensität, dass man die Pläne nur als absurd bewerten kann. Dass der Minister seine Vorschläge am Vorabend einer Demonstration unterbreitet, bei der Menschen gegen die extreme Rechte protestieren, wird kein Zufall sein. Der Minister muss sich daher den Vorwurf des Einschüchterungsversuchs und der Sympathiebekundung für die tanzenden Rechten gefallen lassen.
Vorhandene Spielräume sensibler nutzen
Bereits jetzt haben die Behörden die gesetzliche Möglichkeit, anlässlich von Versammlungen Platzverbote auszusprechen und Versammlungen und Demonstrationen nur unter verschiedensten Auflagen zu bewilligen. Die Höchstgerichte haben in den letzten Jahren wiederholt festgestellt, dass die Polizei bei diesen Auflagen zu weit gegangen ist und die Garantien der Verfassung für die Versammlungsfreiheit verletzt hat.
Wir benötigen also keine neuen Beschränkungen, sondern im Gegenteil mehr Respekt der Polizei und eine umsichtigere Vorgangsweise bei der Ausübung des derzeit bestehenden Ermessens. Über einen weiteren Vorschlag – die Verlängerung der Anmeldefrist – kann man zwar diskutieren, rechtlich ist er jedoch weitgehend irrelevant. Denn die Verfassung erlaubt jederzeit spontane Versammlungen und Demonstrationen.
Die Vorschläge des Ministers bewirken also lediglich eine Vergiftung des Klimas. Österreich hat eine Konsenskultur mit einigen Vorteilen. Dazu gehört, dass Polizei und Demonstrations-OrganisatorInnen die Details einer Demo im Interesse aller vorab besprechen können. So können etwa Wegrouten abgestimmt werden, was auch vielfach geschieht.
Eine autoritäre Grenzüberschreitung?
Politisch hat der Innenminister mit seinen Vorschlägen gleich mehrere Grenzen überschritten. Das Amt des Innenministers erfordert eine Sensibilität für Verfassung und Grundrechte. Inhalt und Ton von Sobotkas Vorgehen lassen seit seinem Amtsantritt diese Sensibilität vermissen und zeugen von einem grundsätzlichen Unverständnis für verfassungsrechtliche Standards.
Dazu kommen symbolische Gesten, die nicht gerade von Respekt für demokratische Werte zeugen, etwa wenn er als Wahlleiter der Präsidentschaftswahl am Wahltag zu einer Talk Show nach Deutschland reist. Der Minister erzeugt laufend Unsicherheit und Verunsicherung in der Bevölkerung, indem er Probleme aufbauscht oder überhaupt erst herbeiredet. Die von ihm selbst erzeugte Verunsicherung nützt der Minister, um immer neue Beschränkungen der Grundrechte vorzuschlagen.
Dadurch verschiebt sich auch die verfassungsrechtliche Mitte. Immer abwegigere Vorschläge werden auf einmal auch von anerkannten ExpertInnen ernsthaft diskutiert. Man muss es in dieser Klarheit sagen: Die jüngsten Vorschläge Sobotkas laufen auf Maßnahmen hinaus, die im Falle der Türkei, Ungarns und Polens breit kritisiert werden. Sobotkas Politikzugang trägt dieselbe Handschrift wie jener Trumps oder Erdogans: Was sie stört, wird verboten. Punkt.
Oliver Scheiber ist Jurist und in diversen zivilgesellschaftlichen Initiativen tätig. Er publiziert regelmäßig in Fach- und Tagesmedien zu Justiz- und Grundrechtsfragen.