Am 26. Februar tritt der Hypo-Unteruchungsausschuss zu seiner konstitutierenden Sitzung zusammen. Es handelt sich um den ersten parlamentarischen Untersuchungsaausschuss nach neuem, moderneren Regelwerk (vgl. dazu den Gastbeitrag für Die Presse).
Eine zentrale Neuerung bedeutet die Einführung eines Verfahrensrichters, dem eine wichtige Rolle im Untersuchungsausschuss zukommt. Der Verfahrensrichter hat das Recht, alle Auskunftspersnen noch vor den Ausschussmitgliedern zu befragen. Damit kann er die Befragungen atmosphärisch, inhaltlich und taktisch prägen. Zudem wird der Verfahrensrichter den Entwurf für den Ausschussbericht vorbereiten.
Wenige Tage vor dem Start des Ausschusses haben sich die Fraktionen auf Walter Pilgermair als Verfahrensrichter im Hypo-U-Ausschuss verständigt. Mit dieser Entscheidung tritt Walter Pilgermair ins Licht der Öffentlichkeit.
Und es ist nicht unwahrscheinlich, dass er noch von sich reden machen
wird. In der Justiz war Pilgermair bis zu seiner Pensionierung vor etwas mehr als einem Jahr jedenfalls eine der prägenden Persönlichkeiten. Der ausgewiesene
Strafrechtler (Richter, Staatsanwalt, Oberstaatsanwalt) hat sich früh auch der Justizverwaltung zugewandt. In der
Aus- und Fortbildung der österreichischen RichterInnen und
StaatsanwältInnen hat er in den letzten 30 Jahren Akzente gesetzt. Als
einer der Ersten hat Pilgermair erkannt, dass neben der juristischen
Fachschulung die Persönlichkeitsbildung im Fokus der Justizausbildung
stehen muss. Und als einer der Ersten hat er dazu externe Experten geholt
und auf interdisziplinäre Schulungen gesetzt. So entwickelte Pilgermair 2005 einen Justizmanagementlehrgang, der in Europa
seinesgleichen sucht. Konzipiert hat er diesen Lehrgang gemeinsam mit den Klagenfurter
Organisationswissenschaftlern Karin Lackner und Ewald Krainz. Daneben hat Pilgermair im Laufe der Jahre eine ganz Reihe von Seminarformaten ins
Leben gerufen, etwa die Kirchberger Gespräche, in denen die Justiz den
Dialog mit Politik, Gesellschaft und Medien sucht.
Und es ist nicht unwahrscheinlich, dass er noch von sich reden machen
wird. In der Justiz war Pilgermair bis zu seiner Pensionierung vor etwas mehr als einem Jahr jedenfalls eine der prägenden Persönlichkeiten. Der ausgewiesene
Strafrechtler (Richter, Staatsanwalt, Oberstaatsanwalt) hat sich früh auch der Justizverwaltung zugewandt. In der
Aus- und Fortbildung der österreichischen RichterInnen und
StaatsanwältInnen hat er in den letzten 30 Jahren Akzente gesetzt. Als
einer der Ersten hat Pilgermair erkannt, dass neben der juristischen
Fachschulung die Persönlichkeitsbildung im Fokus der Justizausbildung
stehen muss. Und als einer der Ersten hat er dazu externe Experten geholt
und auf interdisziplinäre Schulungen gesetzt. So entwickelte Pilgermair 2005 einen Justizmanagementlehrgang, der in Europa
seinesgleichen sucht. Konzipiert hat er diesen Lehrgang gemeinsam mit den Klagenfurter
Organisationswissenschaftlern Karin Lackner und Ewald Krainz. Daneben hat Pilgermair im Laufe der Jahre eine ganz Reihe von Seminarformaten ins
Leben gerufen, etwa die Kirchberger Gespräche, in denen die Justiz den
Dialog mit Politik, Gesellschaft und Medien sucht.
Seine Offenheit und sein starker Wille zu Veränderung und Modernisierung haben Pilgermair auch Gegner eingebracht. Gleichzeitig hat sich Pilgermair die Wertschätzung
der Justizminister der letzten Jahre erworben und die verdiente
Justizkarriere gemacht. Als Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck hatte er
zuletzt eine der höchsten Justizfunktionen inne. Und, nicht untypisch
für ihn, er – als Tiroler – führte an Stelle der offiziellen Bezeichnung Oberlandesgericht Innsbruck sogleich den Begriff Oberlandesgericht für Tirol und Vorarlberg ein und zeigte damit eine
Sensibilität, die ihn für politiknahe Tätigkeiten prädestiniert.
der Justizminister der letzten Jahre erworben und die verdiente
Justizkarriere gemacht. Als Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck hatte er
zuletzt eine der höchsten Justizfunktionen inne. Und, nicht untypisch
für ihn, er – als Tiroler – führte an Stelle der offiziellen Bezeichnung Oberlandesgericht Innsbruck sogleich den Begriff Oberlandesgericht für Tirol und Vorarlberg ein und zeigte damit eine
Sensibilität, die ihn für politiknahe Tätigkeiten prädestiniert.
Mit seiner Fähigkeit zum Blick über den Tellerrand,
seiner Neugierde und Beharrlichkeit war Pilgermair ein logischer Kandidat
für den Job des Verfahrensrichters. Wer tiefer in seine Gedankenwelt
eintauchen will, sei auf den von Walter Pilgermair 2013 herausgebrachten Sammelband Wandel in der Justiz verwiesen.
seiner Neugierde und Beharrlichkeit war Pilgermair ein logischer Kandidat
für den Job des Verfahrensrichters. Wer tiefer in seine Gedankenwelt
eintauchen will, sei auf den von Walter Pilgermair 2013 herausgebrachten Sammelband Wandel in der Justiz verwiesen.
Walter Pilgermair; Foto: apa |