Von Oliver Scheiber
Richter(schaft) und
Journalisten sind sich in den letzten Wochen wenig schuldig geblieben.
Gegenseitig wurden Personalauswahl und Qualität der Arbeit in Frage gestellt.
Unmittelbarer Anlass war das Strafverfahren gegen den Demonstranten Josef S.
Kritik an der Justiz kam auch von ausländischen Qualitätsmedien wie ARD, ZDF,
Spiegel und Neuer Zürcher Zeitung.
Journalisten sind sich in den letzten Wochen wenig schuldig geblieben.
Gegenseitig wurden Personalauswahl und Qualität der Arbeit in Frage gestellt.
Unmittelbarer Anlass war das Strafverfahren gegen den Demonstranten Josef S.
Kritik an der Justiz kam auch von ausländischen Qualitätsmedien wie ARD, ZDF,
Spiegel und Neuer Zürcher Zeitung.
Die Rahmenbedingungen von
Rechtsprechung haben sich in den letzten Jahren massiv verändert. Im Strafrecht
ist die Sanktionenpalette breiter, im Familienrecht sind mediative und
sozialarbeiterische Elemente wichtig geworden. Einer mitunter aggressiven Litigation-PR,
also Öffentlichkeitsarbeit von Verdächtigen und Verfahrensparteien, kann die
Justiz auf Grund ihrer Verpflichtung zur Sachlichkeit oft nur beschränkt etwas
entgegensetzen. Früher gab es ab und zu einige Zuhörer im Gerichtssaal. Nun
sind zwar Fernsehübertragungen von Verhandlungen nach wie vor unzulässig, doch
Journalisten und Aktivisten berichten über Twitter und Liveticker im Internet
aus dem Gerichtssaal. Sie erreichen in Sekundenschnelle tausende Leser. Sie
nennen die Namen von Richtern und Staatsanwälten und deren vermeintliche und
tatsächliche Fehler. Dies schafft einerseits verfahrensrechtliche Probleme
(Zeugen sollen zB die Aussagen früher vernommener Personen nicht kennen) und es
erhöht den Druck, unter dem Richter und Staatsanwälte in öffentlichkeitswirksamen
Fällen ohnedies stehen.
Rechtsprechung haben sich in den letzten Jahren massiv verändert. Im Strafrecht
ist die Sanktionenpalette breiter, im Familienrecht sind mediative und
sozialarbeiterische Elemente wichtig geworden. Einer mitunter aggressiven Litigation-PR,
also Öffentlichkeitsarbeit von Verdächtigen und Verfahrensparteien, kann die
Justiz auf Grund ihrer Verpflichtung zur Sachlichkeit oft nur beschränkt etwas
entgegensetzen. Früher gab es ab und zu einige Zuhörer im Gerichtssaal. Nun
sind zwar Fernsehübertragungen von Verhandlungen nach wie vor unzulässig, doch
Journalisten und Aktivisten berichten über Twitter und Liveticker im Internet
aus dem Gerichtssaal. Sie erreichen in Sekundenschnelle tausende Leser. Sie
nennen die Namen von Richtern und Staatsanwälten und deren vermeintliche und
tatsächliche Fehler. Dies schafft einerseits verfahrensrechtliche Probleme
(Zeugen sollen zB die Aussagen früher vernommener Personen nicht kennen) und es
erhöht den Druck, unter dem Richter und Staatsanwälte in öffentlichkeitswirksamen
Fällen ohnedies stehen.
Viele Richter und Staatsanwälte kommen mit diesem Druck zurecht. Denn die heutige Generation von Richtern und Staatsanwälten ist wesentlich besser ausgebildet, sozial kompetenter und engagierter als vorangehende Generationen.
Die Bevölkerung erwartet sich von der Justiz heute eine offene, leicht verständliche, nicht länger abgehobene Erklärung der Arbeit von Gericht und Staatsanwaltschaft; nicht nur im einzelnen Verfahren, auch im Großen. In den letzten Jahren wurden viele Richter und Staatsanwälte in Pressearbeit geschult. Richter besuchen Schulklassen, um Jugendlichen die Rechtsprechung näher zu bringen. Verfassungsgerichtshof und Oberster Gerichtshof verfügen über zeitgemäße Internetauftritte. Auf ein Social Media Management, wie es etwa die Universität Wien eingerichtet hat, verzichtet die Justiz bislang noch.
Richter und Staatsanwälte waren lang in einem Elfenbeinturm tätig. Mittlerweile sind Journalisten regelmäßig Vortragende und Diskutanten in Justizseminaren. Die Entfremdung der letzten Wochen zwischen Medien und Justiz deutet darauf hin, dass diese Begegnungen das Verhältnis zueinander nicht wirklich entkrampft haben. Einerseits lösen Medien nach wie vor Ängste aus; Teile der Justiz sehen die Medien zudem offenkundig nicht als gleichberechtigt und finden auch keinen Draht zur Zivilgesellschaft.
Der moderne Rechtsstaat lebt von checks and balances, von der wechselseitigen Kontrolle der Staatsgewalten. Bei der Rechtsprechung und damit Bewahrung des Rechtsfriedens steht die Justiz nicht über, sondern neben Gesetzgebung und Verwaltung. Die Rolle der Medien als public watchdog wiederum hat der Oberste Gerichtshof in mehreren Entscheidungen betont. Tatsächlich sind viele prominente Strafverfahren der Zweiten Republik nur auf Druck der Medien eingeleitet oder weitergeführt worden: von AKH-, Noricum- und Lucona-Affäre in den 1970er/80er-Jahren bis zu den jüngeren Causen Eurofighter, BUWOG oder Birnbacher.
Medien sind daher im Rechtsstaat nicht die Gegner, sondern die natürlichen Verbündeten der Strafjustiz. Beispielhaft zeigt die Korruptionsbekämpfung dieses Zusammenspiel. Nicht selten nimmt die Justiz von den Medien aufgeworfene Bälle auf. Umgekehrt gab es auch Perioden eines schwächelnden Aufdeckungsjournalismus, in denen die Justiz durch konsequente Ermittlungen auffiel. Die Arbeit der kompetenten Generation von Aufdeckungsjournalistinnen und –journalisten, über die Österreich heute verfügt, ist für den Rechtsstaat enorm wichtig – und das ist gerade auch aus Sicht der Rechtsprechung anzuerkennen. Medien und Strafjustiz funktionieren wie kommunizierende Gefäße, zwei Spieler im demokratischen Gefüge, die sich gegenseitig ergänzen. Natürlich existiert auch ein wenig fakteninteressierte Boulevardjournalismus; man muss ihn nehmen wie er ist, in den Schranken des Medienrechts.
Die letzten Wochen haben eine Sprachlosigkeit der Justizverwaltung offenbart. Das ist schade. Denn die österreichische Justiz liegt in vielen Bereichen (nicht nur bei der – im Vergleich kurzen – Verfahrensdauer) im europäischen Spitzenfeld. Studien von Europarat und EU bestätigen dies regelmäßig. Defizite in der Medienarbeit, mangelnde Kommunikation führen dazu, dass diese Leistungen zu wenig ins öffentliche Bewusstsein dringen.
Mediale Kritik an der Justiz ist freilich trotzdem legitim. Richter und Staatsanwälte sind von der Verfassung mit viel Macht ausgestattet, sie greifen täglich in Schicksale ein. Dass sich eine solche Tätigkeit der öffentlichen Kontrolle stellt, ist eine Selbstverständlichkeit – deshalb sind ja Gerichtsverhandlungen öffentlich. Die gedankliche Konstruktion einer Sonderrolle für die Justiz, wie sie mitunter anklingt, wäre eine Anmaßung.
Eine kluge Justizverwaltung wird den Weg der Professionalisierung der Öffentlichkeitsarbeit weitergehen, PR-Profis in die tägliche Medienarbeit einbinden und sich offensiv in einer der Rechtsprechung angemessenen Form erklären – Medienarbeit ist eine Bringschuld der Justiz gegenüber der Öffentlichkeit. Mediale Kritik ist grundsätzlich bedenkenswert. Im Fall Josef S. hätte wohl eine zeitgerechte, professionell kommunizierte kurze Klarstellung einer höheren Justizstelle zum unbestrittenen Wert der Demonstrationsfreiheit viele Zweifel zerstreut und die mediale Eskalation verhindert.
Richter bzw Staatsanwälte und
Journalisten sollten verbal rasch wieder abrüsten – beide erfüllen wichtige
Aufgaben und verdienen dennoch keinen Sonderstatus. Begegnen sie einander mit
Respekt, wird es nicht nur dem Rechtsstaat, sondern auch dem Ansehen beider
Berufsgruppen in der Bevölkerung gut tun.
Journalisten sollten verbal rasch wieder abrüsten – beide erfüllen wichtige
Aufgaben und verdienen dennoch keinen Sonderstatus. Begegnen sie einander mit
Respekt, wird es nicht nur dem Rechtsstaat, sondern auch dem Ansehen beider
Berufsgruppen in der Bevölkerung gut tun.
Der Autor gibt hier ausschließlich seine persönliche
Ansicht wieder.
Ansicht wieder.