Foto: GRUENE (www.gruene.at) |
Bericht Christine Kainz:
http://christine2.meinblog.at/?blogId=95894
Medienberichte:
Verbesserungen im Jugendstrafrecht und für Strafvollzugsreformen
Die InitiatorInnen fordern folgende Reformen im
Strafvollzug der Jugendlichen
und Erwachsenen:
1.) Wiedererrichtung eines Jugendgerichtshofs in
Wien und Schaffung von Jugendkompetenzzentren in den Ballungsräumen
Jugendgerichtsbarkeit erfordert besondere
Aufmerksamkeit undSpezialisierung. Der Wiener Jugendgerichtshof,
der bis 2003 bestand, galtweltweit als Vorzeigemodell. Die Statdt Wien
hatte Sozialarbeiter imNachbargebäude des Jugendgerichtshofs
konzentriert, die Kommunikationswege
zwischen den involvierten
Berufsgruppen – RichterInnen, StaatsanwältInnen,
SozialarbeiterInnen,BewährungshelferInnen, PsychologInnen,
PsychiaterInnen – besprochen werden.Als eigenständige Justizeinheit konnte der
Jugendgerichtshof selbständigSchwerpunkte entsprechend seinen Bedürfnissen
setzen. Der internationaleVergleich zeigt, dass der Trend in Richtung von
Spezialgerichtshöfen fürJugend- und Familienrecht geht. Die Schaffung
von Jugendkompetenzzentren inden großen Ballungsräumen samt Schaffung eines,
neuen modernenJugendgerichts für Wien ermöglicht große
Qualitätssteigerungen.2003 haben sich deutlich über 80% der Wiener
RichterInnen und Richter gegendie Schließung des Jugendgerichtshofs
ausgesprochen – die zuletzt bekanntgewordenen Missstände sind letztlich eine Folge
der geringerenAufmerksamkeit, die jugendlichen Straftätern
zuteil wird.
2.) Umsetzung von
Alternativen zur Untersuchungshaft bei Jugendlichen
Länder wie Schweden, die Schweiz oder Italien
leben seit Jahren sehr gutmit alternativen Modellen zur Untersuchungshaft.
Die Unterbringung in
Wohngemeinschaften, Krisenstellen und bei
Pflegeeltern hat sich dort
bewährt. Sie vermeidet es, dass jugendliche
Verdächtige traumatisiert und
durch das Zusammentreffen mit tatsächlich
schwerer kriminellen jugendlichen
und erwachsenen Häftlingen endgültig abrutschen.
Österreich hat eine
geringe Kriminalität und wenige jugendliche
Häftlinge – Alternativen zur
Untersuchungshaft könnten also sehr schnell
umgesetzt werden und der
finanzielle Aufwand dafür ist sehr überschaubar.
3.) Verstärkter Einsatz von PädagogInnen,
TherapeutInnen, PsychologInnen und SozialarbeiterInnen in den Justizanstalten.
Ausbau der Jugendgerichtshilfe.
Die Zahl der im Strafvollzug eingesetzten
PädagogInnen, TherpautInnen,
PsycholgInnen und SozialarbeiterInnen nimmt
laufend ab. Auf eine Psycholgin
oder Sozialarbeiterinnen kommt häufig eine
dreistellige Zahl von
Häftlingen. Der Strafvollzug wird dadurch zur
reinen Verwahrung ohne
sinnvolle Resozialisierungsmaßnahmen. Gerade bei
Jugendlichen wirkt sich
dies verheerend aus. Derzeit sind praktisch
ausschließlich
JustizwachebeamtInnen im Jugendstrafvollzug
eingesetzt – möglichst rasch
müssten hier in großem Ausmaß
SozialarbeiterInnen, PädagogInnen und
PsychologInnen eingesetzt werden.
Die Zahl der im Strafvollzug eingesetzten
PädagogInnen, TherpautInnen,
PsycholgInnen und SozialarbeiterInnen nimmt
laufend ab. Auf eine Psycholgin
oder Sozialarbeiterinnen kommt häufig eine
dreistellige Zahl von
Häftlingen. Der Strafvollzug wird dadurch zur
reinen Verwahrung ohne
sinnvolle Resozialisierungsmaßnahmen. Gerade bei
Jugendlichen wirkt sich
dies verheerend aus. Derzeit sind praktisch
ausschließlich
JustizwachebeamtInnen im Jugendstrafvollzug
eingesetzt – möglichst rasch
müssten hier in großem Ausmaß
SozialarbeiterInnen, PädagogInnen und
PsychologInnen eingesetzt werden.
Die Wiener
Jugendgerichtshilfe, die exzellente Arbeit leistet, muss personell und sachlich
umgehend aufgestockt werden.
4.) Ausreichende
Personalausstattung zur Verringerung der Einschlusszeiten und Ausbau der
Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten; Verbesserung der
Raumverhältnisse.
Rechtsordnung vorsieht. Sie darf nicht durch weitere Bewegungseinschränkungen
in der Justizanstalt verschärft werden. Überfüllte Hafträume, prekäre
Platzverhältnisse und lange Einschlusszeiten verursachen Frustration,
Aggression und Ohnmacht und sind für Übergriffe mitursächlich. Es müssen daher
umgehend gesetzliche Regelungen der maximalen Einschlusszeiten geschaffen und
effizient überwacht werden. Dasselbe gilt für notwendige
Beschäftigungsmöglichkeiten. Es ist umgehend für genügend Hafträume zu sorgen,
um einen menschenwürdigen Vollzug sicherzustellen. Internationale Grundsätze
schreiben die Unterbringung in Einzelhafträumen vor.
5.) freiwillige gemeinnützige Arbeit als Ersatz
der kurzen Freiheitsstrafe (bis zu 6 Monaten)
Kürzere Freiheitsstrafen reissen Häftlinge aus
ihrer Lebenswelt und haben
nach Studien keinen sinnvollen erzieherischen
Wert. Sie sollten
ausländischen Beispielen folgend
durch freiwillige geminnützige Arbeiten
vermieden werden können.
6.)
Ausbau der Besuchsmöglichkeiten
Aus Personalmangel haben Untersuchungs- und
Strafhäftlinge in Österreich
nur wenige Besuchsmöglichkeiten. Dadurch reisst
der Kontakt zur Familie ab,
Beziehungen zerbrechen. Die Besuchsregelungen
müssten gesetzlich massiv
ausgeweitet werden, zudem wäre zu überlegen,
Mobiltelefone und Computer
generell zu erlauben. Das Internet bedeutet heute
eine zentrale
Kommunikations-, Informations- und
Bildungsquelle und ist für die spätere
Wiedereingliederung der Häftlinge in die
Gesellschaft wichtig.
Die ProponentInnen geben, soweit sie auch
Funktionen ausüben, ihre persönliche Meinung wieder.