Der Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher hat vor einigen Tagen vor einem Klagenfurter Strafgericht ein Geständnis abgelegt. Ein ihm von Politikerns zugesichertes, absurd überhöhtes Gutachtenshonorar habe dazu gedient, Rückflüsse an ÖVP und FPK zu finanzieren, also verdeckte Parteienfinanzierung zu organisieren. Der Inhalt des Geständnisses hat wohl kaum jemanden überrascht. Jedem auch nur flüchtigen Medienkonsumenten war längst klar geworden, dass solche Kick-back-Modelle bei Unternehmensverkäufen und Privatisierungen in
Österreich – insbesondere zu Zeiten und an Orten einer FP-Regierungsbeteiligung – zum selbstverständlichen Vertragsbestandteil geworden sind. Die Namen der Verdächtigen in den diversen laufenden Ermittlungsverfahren sind immer dieselben.
Österreich – insbesondere zu Zeiten und an Orten einer FP-Regierungsbeteiligung – zum selbstverständlichen Vertragsbestandteil geworden sind. Die Namen der Verdächtigen in den diversen laufenden Ermittlungsverfahren sind immer dieselben.
Dietrich Birnbacher hat als einer der ersten Verdächtigen die prozesstaktischen Vorteile eines Geständnisses erkannt. Immerhin sehen die Strafgesetze für Aussteiger aus kriminellen Machenschaften eine Reihe von Vergünstigungen vor, von Kronzeugenregelungen bis zu Milderungsgründen bei der Straffestsetzung. Birnbachers Vorbild könnte zu einem Dominoeffekt führen: viel spricht dafür, dass es das Kartenhaus der ausgeuferten Korruption zum Einsturz bringt und Österreich in ein bis zwei Jahren auf eine ganze Reihe verurteilter Politiker und Wirtschaftsbosse blicken wird. Reinigend wäre das allemal.