Seit ihrer
Gründung vor 35 Jahren hat sich die Volksanwaltschaft bewährt: rund
15.000 Personen wenden sich jährlich an die Einrichtung. Das Team der
VolksanwältInnen besteht aktuell aus Dr. Peter Kostelka, Dr. Gertrude
Brinek und Mag. Terezija Stoisits. Volksanwältin Gertrude Brinek
präsentierte vor kurzem im Parlament ihr Buch Vom wahren Leben im Rechtsstaat
– es gibt Einblicke in die tägliche Arbeit der Volksanwaltschaft und
skizziert Grundlagen und Entwicklungsmöglichkeiten der Institution.
Gründung vor 35 Jahren hat sich die Volksanwaltschaft bewährt: rund
15.000 Personen wenden sich jährlich an die Einrichtung. Das Team der
VolksanwältInnen besteht aktuell aus Dr. Peter Kostelka, Dr. Gertrude
Brinek und Mag. Terezija Stoisits. Volksanwältin Gertrude Brinek
präsentierte vor kurzem im Parlament ihr Buch Vom wahren Leben im Rechtsstaat
– es gibt Einblicke in die tägliche Arbeit der Volksanwaltschaft und
skizziert Grundlagen und Entwicklungsmöglichkeiten der Institution.
Bald
wird die Volksanwaltschaft weiter an Bedeutung gewinnen: ab Juli 2012
übernehmen die Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten
Expertenkommissionen die Aufgaben als Nationaler Präventionsmechanismus
(NPM) zur Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
oder Strafe vom 18.12.2002 (OPCAT) sowie der Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention.
Unter anderem übernimmt die Volksanwaltschaft dann die Kontrollagenden,
die bisher der Menschenrechtsbeirat im Innenministerium wahrgenommen
hat. Die Volksanwaltschaft wird damit zur zentralen
Menschenrechtskontrolleinrichtung – ein großer Schritt vorwärts bei der
Absicherung der Grundrechte in Österreich.
wird die Volksanwaltschaft weiter an Bedeutung gewinnen: ab Juli 2012
übernehmen die Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten
Expertenkommissionen die Aufgaben als Nationaler Präventionsmechanismus
(NPM) zur Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
oder Strafe vom 18.12.2002 (OPCAT) sowie der Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention.
Unter anderem übernimmt die Volksanwaltschaft dann die Kontrollagenden,
die bisher der Menschenrechtsbeirat im Innenministerium wahrgenommen
hat. Die Volksanwaltschaft wird damit zur zentralen
Menschenrechtskontrolleinrichtung – ein großer Schritt vorwärts bei der
Absicherung der Grundrechte in Österreich.
Die Vorbereitungen zur Übernahme der neuen Aufgaben sind auf der Website der Volksanwaltschaft
übersichtlich und transparent dargestellt – die gute
Internetpräsentation ist nur ein Teil der sachlich-professionellen
Informationsarbeit der Volksanwaltschaft, die seit drei Jahren von
Christine Stockhammer geleitet wird.
übersichtlich und transparent dargestellt – die gute
Internetpräsentation ist nur ein Teil der sachlich-professionellen
Informationsarbeit der Volksanwaltschaft, die seit drei Jahren von
Christine Stockhammer geleitet wird.
Terezija Stoisits, Peter Kostela, Gertrude Brinek Foto: Volksanwaltschaft |