Der Amtstag bildet ein Spezifikum der österreichischen Rechtsordnung. Zumindest ein Mal wöchentlich (zumeist dienstags vormittag) besteht bei allen Bezirksgerichten die Möglichkeit, direkt bei Richterinnen und Richtern Rechtsauskünfte zu anhängigen Verfahren oder zu beabsichtigten rechtlichen Schritten einzuholen. Einfache Klagen und Anträge können sofort zu Protokoll genommen werden.
Während in vielen anderen europäischen Ländern kaum Gelegenheit besteht, mit Richterinnen und Richtern außerhalb der Verhandlung in Kontakt zu treten, bietet Österreichs Justiz mit dem Amtstag einen kostenfreien, einfachen Weg zum Recht. Für viele Menschen bedeutet das Aufsuchen eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin eine nicht unerhebliche finanzielle und psychologische Barriere. Der Amtstag dagegen ist eine gewachsene, in der breiten Bevölkerung bekannte und gut angenommene Einrichtung, die gleichzeitig dafür sorgt, dass die Justiz ihr Ohr an der Bevölkerung behält und BürgerInnennähe kein Schlagwort bleibt. Gut also, dass Bestrebungen zur Einschränkung des Amtstags vor zwei Jahren gescheitert sind. Was den Zugang zum Recht betrifft, könnte die gerade als Pilotversuch gestartete Familiengerichtshilfe einen Qualitätsschub bringen – Familienrechtsverfahren könnten schneller, rascher, einfacher werden.